Elektronische Post schlägt Wellen - Vorwurf gegen Wiltinger Ortsbürgermeister

Wiltingen · Josef Eltges, Mitglied des Wiltinger Ortsgemeinderats, ist sauer. Ortsbürgermeister Lothar Rommelfanger hat eine E-Mail mit Kostenkalkulationen an einen Empfänger weitergeleitet, für den die Informationen nicht bestimmt waren.

Wiltingen. Lothar Rommelfanger ist seit 28 Jahren Ortsbürgermeister von Wiltingen. Seit 2016 sitzt er auch für die SPD im rheinland-pfälzischen Landtag. Indirekt spielte diese Kombination von Mandaten in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Wiltingen eine Rolle. Josef Eltges (CDU) forderte Rommelfanger auf, zurückzutreten. Der Bistumsarchitekt wittert eine Intrige seitens des Ortsbürgermeisters gegen ihn, "weil ich unbequem bin, und er mich loswerden will".

Hintergrund dieses von Eltges erhobenen Vorwurfs ist, dass der Ortsbürgermeister eine E-Mail weitergeleitet hat, die aus seiner Sicht nicht hätte weitergeschickt werden dürfen. In der elektronischen Post ging es um die Kosten für die Entwicklung des privaten Neubaugebiets Auf dem Boenert. Zwischen dem Bürgerhaus und dem Pfarrer-Henn-Weg wollen einige Wiltinger Grundstückseigentümer gemeinsam Bauland erschließen. Für dieses Projekt liegt bislang ein Angebot eines örtlichen Projektentwicklers vor.
Eltges hatte sich bei einem anderen Architekten erkundigt, mit welchen Kosten zu rechnen sei. Dessen Antwort hatte er an Rommelfanger weitergeleitet. Und Rommelfanger hat sie dann an den Projektentwickler geschickt, dessen Angebot schon vorlag. Für Eltges ein "offensichtlicher Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung".

Wiltingens Ortsbürgermeister, Lothar Rommelfanger, räumt zwar "zu meinem Bedauern ein, dass ich die fragliche E-Mail weitergeleitet habe". Grundsätzlich wollte er sich in der Gemeinderatssitzung zu den Vorwürfen nicht weiter äußern. Doch dann redete er sich in Rage: "Die gegen mich erhobenen Vorwürfe sind eine Unverschämtheit. Als ich die E-Mail weitergegeben habe, ging es mir um Transparenz." Rommelfanger verwahrt sich insbesondere gegen die "bösartige" Unterstellung, er hätte persönliche Interessen verfolgt. Sein Interesse sei es, günstiges Bauland zu schaffen. Bislang seien noch keine Verträge zur Entwicklung des geplanten Neubaugebiets unterschrieben worden.

Der Landtagsabgeordnete will das weitere Vorgehen mit den drei Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat abstimmen.
Thomas Müller, Pressesprecher des Kreises Trier-Saarburg, weist in der Angelegenheit darauf hin, dass das Neubaugebiet Auf dem Boenert von privaten Investoren erschlossen werden soll. "Hier kann die Gemeinde nicht entscheiden, welcher Planer den Auftrag für die Erstellung eines Neubaugebiets bekommt. Das ist Sache der Investoren", sagt Müller. Die Kommune könne nur Einfluss darauf nehmen, wie das Neubaugebiet gestaltet werde. Das geschieht üblicherweise durch einen sogenannten städtebaulichen Vertrag.

Ob die Weitergabe der E-Mail einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht des Paragrafen 20 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung (siehe Info) darstellt, prüft zurzeit die Verwaltung der Verbandsgemeinde Konz. Michael Naunheim, Pressesprecher der Verbandsgemeinde Konz, sagt dazu auf TV-Anfrage: "Während des laufenden Verfahrens können wir hierzu keine Aussage machen."KommentarMeinung

Schlechter politischer Stil
Noch prüft die Verwaltung der Verbandsgemeinde Konz, ob der Ortsbürgermeister von Wiltingen gegen kommunale Vorschriften verstoßen hat oder nicht, als er eine E-Mail ungefragt weiterleitete. Doch die Rechtslage ist nicht einfach. War die ursprüngliche E-Mail nicht verschlüsselt, dürfte das Verfahren bald beendet sein. Denn wer Texte oder Bilder über das Netz verschickt, weiß von vornherein, dass sie unter Umständen mitgelesen werden können. Dann kann man auch nicht einem Amtsträger vorwerfen, dass er sie ungefragt weitergeleitet hat. Juristisch kniffliger wäre die Frage, wenn die fragliche E-Mail verschlüsselt wurde. Denn dann wäre klar, dass der Inhalt nur für den Kreis der Adressaten bestimmt war. Aber auch dann läge wahrscheinlich kein Verstoß gegen die kommunalrechtliche Schweigepflicht vor. Denn es ging in der Mail nicht um Inhalte aus Sitzungen politischer Gremien, auf die diese Vorschriften Anwendung finden. Das ändert nichts daran, dass die Weitergabe der Korrespondenz schlechter politischer Stil war. Dafür hat sich Rommelfanger entschuldigt. Damit sollte aber auch ein Schlussstrich unter die Angelegenheit gezogen werden. trier@volksfreund.deDIE PFLICHT ZUR VERSCHWIEGENHEIT

Extra

Paragraf 20 Absatz 1 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung lautet, soweit relevant: "Bürger (...), die zu einem Ehrenamt (…) berufen werden, sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. (…) Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen." Paragraf 19 Absatz 3 regelt, dass bei einem Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 500 Euro festgesetzt werden kann. Im Fall Lothar Rommelfanger müsste außerdem der Gemeinderat dem Ordnungsgeld zustimmen.

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