Eltern bleiben dabei: 120 Plätze sind nicht genug

Die Elternsprecher von acht Grundschulen im Hochwald lassen nicht locker: In einem offenen Brief an Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) drängen sie weiter darauf, dass an der neuen Integrierten Gesamtschule (IGS) in Hermeskeil eine zusätzliche fünfte Klasse eingerichtet wird und dort mehr als 120 Kinder aufgenommen werden. Das Land lehnt das aber weiter ab.

Hermeskeil/Farschweiler/Osburg. Kurz bevor am heutigen Samstag der erste von drei Anmeldeterminen für die kommenden Fünftklässler der zum Schuljahr 2010/11 startenden IGS in Hermeskeil ansteht, haben die Eltern ihre Kritik an den vom Land vorgesehenen Regelungen für diese Schulform (der TV berichtete mehrfach) bekräftigt.

Die Elternbeiräte der acht Grundschulen Beuren, Farschweiler, Gusenburg, Hermeskeil, Kell/Schillingen, Osburg, Reinsfeld und Züsch haben jetzt einen offenen Brief nach Mainz geschickt und darin vier zentrale Forderungen formuliert.

1. Für die Mütter und Väter ist es nicht hinnehmbar, dass es an der IGS nur Platz für 120 Kinder geben soll und das Land auf der Vierzügigkeit der Schule - also vier Klassen pro Jahrgang - beharrt. Zur Erinnerung: Ursprünglich hatte der Kreis Trier-Saarburg als Träger die Einrichtung einer sechszügigen IGS mit 180 Schülern beantragt, das Land genehmigte aber nur eine vierzügige IGS. Da von deutlich mehr als nur 120 Anmeldungen auszugehen sei, pochen die Elternsprecher erneut auf die "bedarfsorientierte Einrichtung einer fünften Klasse". Das Land will diesbezüglich aber nicht einlenken. "Laut Schulgesetz sind IGS vierzügig. Das gilt auch in Hermeskeil", machte gestern auf TV-Anfrage Sprecher Wolf-Jürgen Karle die Position des Mainzer Bildungsministeriums nochmals deutlich.

2. Ein Dorn im Auge ist den Eltern, dass bei über 120 Anmeldungen das Los darüber entscheiden soll, wer einen Platz an der IGS bekommt und wer nicht. Bei diesem Verfahren, das die Eltern als "bildungspolitische Bankrotterklärung" bezeichnen, werden übrigens Kinder aus dem Bereich des Schulträgers, also des Kreises Trier-Saarburg, bevorzugt behandelt. Kinder aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich (etwa aus Malborn) oder dem Saarland haben hingegen schlechtere Karten. Schüler aus dem Saarland sind bisher ein fester Bestandteil der Hermeskeiler Schullandschaft. So kommen aktuell über 30 Prozent der Schüler in den fünften Klassen der Realschule von jenseits der Landesgrenze.

Verzicht auf Losverfahren gefordert



Die Elternsprecher fordern einen Verzicht auf das Losverfahren. In Mainz wird aber darauf verwiesen, dass es im Juni 2009 ein Gerichtsurteil gegeben hat, "dass die Rechtmäßigkeit und Plausibilität dieses Verfahrens, das seit Jahren landesweit an allen IGS angewandt wird, bestätigt hat".

3. Die Eltern halten es für notwendig, dass aus ihren Reihen "aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung" ein Vertreter in den Ausschuss gesandt wird, der in der nächsten Woche über die Aufnahme von Schülern in die IGS entscheidet. Bei dieser Forderung signalisiert das Land Entgegenkommen. "Das ist möglich", sagt Karle.

4. Die Eltern treibt die Sorge um, dass Kinder nach der Orientierungsstufe (nach Klasse 6) nicht mehr an einer IGS aufgenommen werden. "Schülern, die beispielsweise vom Gymnasium Hermeskeil zurückwechseln müssen, wird dann also der Zugang zur IGS verwehrt, und sie müssen ihre Schullaufbahn an einer Realschule plus fortsetzen und erhebliche Anfahrtswege nach Zerf, Thalfang oder Waldrach in Kauf nehmen", kritisiert beispielsweise der Elternbeirat der Grundschule Hermeskeil.

Im gemeinsamen offenen Brief wird daher vom Land gefordert, dass "nach Beendigung der Oberstufe der Wechsel von anderen Schulen zur IGS gewährleistet wird." Das Bildungsministerium sagt dazu, dass der Wechsel von einer anderen Schule auf die IGS möglich ist. Allerdings "sind die Jahrgangsstärken in den 7. Klassenstufen ein begrenzendes Element".

Will heißen: Wenn dann an der Hermeskeiler IGS alle vier siebten Klassen mit 30 Schülern besetzt sind, können auch keine neuen Kinder von anderen Schulen aufgenommen werden.

Extra Freie Wahl der Schule: Weil ihre Kinder wegen der Maximalzahl von 120 Plätzen möglicherweise nicht in der IGS aufgenommen werden können, erheben die Sprecher der acht Elternbeiräte folgenden Vorwurf: Dadurch werde für die Erziehungsberechtigten das in Artikel 29 der Landesverfassung festgeschriebene "Recht der freien Schulwahl" eingeschränkt. Mainz hält dagegen, dass es ein Recht auf "freie Wahl des Bildungsgangs, aber kein Recht auf den Besuch einer bestimmten Schule gibt". Zwei von drei in der Hermeskeiler IGS angebotenen Bildungsgängen werden auch in den Realschulen plus im Umland angeboten (Berufsreife, mittlere Reife). Der dritte Bildungsgang (Fachhochschulreife/Abitur) am Gymnasium.

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