Ende eines unendlichen Rechtsstreits

Saarburg · Die Mitglieder des Saarburger Stadtrats haben sich am Donnerstag zum wiederholten Mal mit dem Thema wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau befasst. Mit der Festsetzung der Beiträgssätze endet ein seit acht Jahren währender Streit, ob die Innenstadt und Beurig eine oder zwei voneinander zu trennende Abrechnungseinheiten bilden.

Saarburg. Die Altstadtbrücke verbindet den Stadtteil Beurig mit der Saarburger Innenstadt. Das Bauwerk allein genügte den Richtern des Oberverwaltungsgerichts Koblenz allein aber nicht dafür, beide Stadtteile als eine Abrechnungseinheit für wiederkehrende Beiträge beim Straßenausbau anzusehen. In letzter Instanz urteilten sie Ende 2014, dass die Saar die Stadt in zwei Abrechnungseinheiten zerschneidet (der TV berichtete).
Damit war die Stadt gefordert. Sie musste neue Satzungen erlassen, um den vom Gericht vorgegebenen Anforderungen zu genügen. Diese bilden nun die Grundlage für die vom Stadtrat auf seiner Sitzung am Donnerstag beschlossenen Abrechnungssätze. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, einen seit acht Jahren dauernden Rechtsstreit sowie mehrere anhängige Widerspruchsverfahren zu beenden.
Daraus, dass er die Entscheidung der obersten Verwaltungsrichter des Landes in diesem Fall nicht "glücklich" findet, macht Stadtbürgermeister Jürgen Dixius keinen Hehl. "Aber", so Dixius weiter, "wir sind verpflichtet die rechtlichen Vorgaben umzusetzen." Er begrüßt aber ausdrücklich, dass zumindest die Stadt auf der rechten Saarseite auch nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in eine Abrechnungseinheit zusammengefasst werden darf - mit Ausnahme des Gewerbegebiets Saarufer sowie des Industriegebiets Irscher Straße. Diese beiden Gebiete haben aber schon immer separate Abrechnungseinheiten gebildet.
In den noch offenen Verfahren werden für die Jahre 2007 bis 2013 für den Bereich Innenstadt/Niederleuken zwischen 16,09 und 42,85 Cent pro abrechenbaren Quadratmeter Grundstück festgesetzt. Für den Stadtteil Beurig liegt der Betrag für den gleichen Zeitraum zwischen 0,17 und 13,27 Cent pro Quadratmeter. Dixius betont, dass diese Beträge nur dann gelten, wenn noch ein rechtliches Verfahren anhängig sei; im Übrigen seien die Beitragsbescheide rechtskräftig.
Für 2014 beträgt der Beitragssatz in der Abrechnungseinheit Innenstadt/Niederleuken 3,21 Cent pro Quadratmeter. In Beurig lägen die Beiträge für 2014/2015 über 25 Cent je Quadratmeter. Allerdings hat der Stadtrat hier die Abgaben auf diesen Satz gedeckelt. Alle entsprechenden Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. itz

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