Ende oder Zwischentief?

Einmal mehr sind sich die Beteiligten am Golfpark-Projekt uneins: Während die Gemeinde Temmels mit SPD-Mehrheit nach dem Antrag auf Auflösung des Planungsverbandes von einem baldigen Scheitern des Golfpark-Projekts ausgeht, glauben CDU-Vertreter aus der Verbandsgemeinde und der Gemeinde Tawern noch an eine Umsetzung des Vorhabens.

Temmels/Tawern. Ist der Traum vom "Leben am Golf" mit der Entscheidung des Temmelser Gemeinderats, die Grundstücksverträge nicht zu verlängern und stattdessen die Auflösung des Planungsverbands Golfpark zu beantragen (der TV berichtete), nun geplatzt?Temmelser Antrag auf Auflösung nur ein Trick?

Für den Temmelser Ortsbürgermeister Joachim Mimler (SPD) steht fest: "Das Projekt Golfpark ist gestorben." Ganz anders sieht das der Verbandsgemeinde-Chef Winfried Manns (CDU): "Ich sehe keine Notwendigkeit, den Planungsverband aufzulösen, selbst wenn der Temmelser Rat dies beantragt." Auch der Tawerner Ortsbürgermeister Josef Weirich (ebenfalls CDU), gleichzeitig Vorsitzender des Planungsverbands, sieht noch nicht das Ende des Golfparks gekommen: "Noch ist nichts entschieden, wir werden weiterhin für das Projekt kämpfen." Ohnehin gelte es, zunächst die Entscheidung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord abzuwarten. Im Januar wandte sich Weirich an die SGD Nord, die anstelle des Planungsverbands einen Bebauungsplan aufstellen sollte, da sich die Gemeinden Tawern und Temmels im Planungsverband nicht auf einen Plan einigen konnten. Während die Temmelser weiterhin auf eine Bebauung mit Ferienhäusern beharren, halten die Tawerner an dem derzeitigen Plan mit 400 dauerhaften Wohneinheiten fest. Der Antrag auf Auflösung des Verbands sei aber nur ein juristischer Trick, sagt Dr. Klaus Laubenstein, Rechtsbeistand der Gemeinde Tawern: "Die Gemeinde Temmels will der Entscheidung der SGD Nord zuvorkommen." Hätte die Behörde in Koblenz nämlich erst einmal einen Bebauungsplan für den Planungsverband festgelegt, gebe es seiner Auffassung nach keinen Grund mehr, den Planungsverband aufzulösen, und der Antrag der Temmelser wäre zum Scheitern verurteilt. Sein Kollege Dr. Wolfgang Schmitz-Rode, Rechtsbeistand der Gemeinde Temmels, bezweifelt indes, dass die SGD Nord einen Bebauungsplan für die zerstrittenen Parteien aufstellen wird: "Dass eine Landesbehörde sich einmischt in die Planungshoheit der Gemeinde, wäre ein Unding." Schließlich sei die Planungshoheit ein in der Verfassung verankertes Grundrecht der Gemeinde. Doch auch Schmitz-Rode misst der SGD Nord eine entscheidende Rolle für die weitere Zukunft des Projekts Golfpark zu: Er sei überzeugt, dass, sollte der Planungsverband dem Temmelser Antrag auf Auflösung nicht entsprechen, stattdessen die SGD Nord diese Entscheidung treffen werde.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort