Entleerung und Entschlammung von Hauskläreinrichtungen

Schoden/Serrig. (red) Nach den maßgeblichen Vorschriften des Landeswassergesetzes hat die Verbandsgemeinde Saarburg als örtlicher Träger der Abwasserbeseitigung als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung sicherzustellen, dass das in ihrem Gebiet anfallende Abwasser ordnungsgemäß beseitigt wird.

Hierzu gehört auch das turnusmäßige Einsammeln und Abfahren des in zugelassenen Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und des in Gruben gesammelten Abwassers. Die Anlagen in den Ortsgemeinden Schoden und Serrig werden in der Zeit von Montag, 4. Juni, bis Freitag, 8. Juni, entleert. Falls Ihre Hauskläreinrichtung noch entleert werden müsste, können Sie bei der Firma Probst (06501/92780) einen anderen Abfuhrtermin vereinbaren. Zum Abfuhrtermin hat der Grundstückseigentümer die Kleinkläranlage oder Abwassergrube freizulegen und die Zufahrt zu gewährleisten. Zusätzlich erforderliche Entschlammungen und Entleerungen sind bei der VG schriftlich oder mündlich zu beantragen. Auch ohne vorherigen Antrag und außerhalb des Abfuhrplans kann die VG unter Umständen Kleinkläranlagen oder Abwassergruben entschlammen oder entleeren.

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