Erhalten, was den Ort ausmacht

Fisch · Sanierer und Investoren können nun mit ihren alten Häusern in Fisch loslegen. Mit der Billigung der Satzung zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes ist der Weg frei für Vorteile, Zuschüsse und Hilfen.

 Die Aufwertung der Kapellenstraße liegt dem Ortsgemeinderat sehr am Herzen. TV- Foto: Herbert Thormeyer

Die Aufwertung der Kapellenstraße liegt dem Ortsgemeinderat sehr am Herzen. TV- Foto: Herbert Thormeyer

Fisch. "Es geht uns darum, den Innenbereich mit dem Außenbereich in Einklang zu bringen", formuliert der Fischer Ortsbürgermeister Dieter Schmitt das Ziel der Ausweisung eines Sanierungsgebietes im Ortskern. Da es bereits zwei Sanierungswillige gibt, habe man sich beeilt, damit ihnen die ganzen Vorteile der Fördermaßnahmen zugutekommen.
Das sind steuerliche Abschreibungen, Zuschüsse aus dem Dorferneuerungsprogramm des Landes einschließlich Eigenleistung, die mit 10 Euro pro Stunde anerkannt wird, und das Förderprogramm der Verbandsgemeinde Saarburg.
"Wenn zwei erst einmal angefangen haben, sind sie Vorbilder für weitere Sanierer", hofft Schmitt, denn die Leerstände im Ort sind zwar alle verkauft, aber noch nicht alle bewohnbar. Er wisse aber schon, dass es auch Menschen gibt, die in einem neuen Haus wohnen möchten.
Dem Ortschef geht es um Bewusstseinsbildung für den Wert eines Dorfes insgesamt: "Wenn die Attraktivität nachlässt, ist auch schnell das Image weg."
Beim Honorar des Planers Hubert Deubert aus Quirnheim hofft der Ortsgemeinderat unter 10 000 Euro zu bleiben, denn das Sanierungsgebiet ist relativ klein. Außerdem gibt es dafür noch 3000 Euro aus der Stiftung Zukunft Trier- Saarburg.
Totalabriss verboten


Keine Probleme hat der Planer damit, den Sanierungsbedarf in Fisch zu begründen: "Es gibt stellenweise gravierende Missstände in der Bausubstanz." Er gab vor der Versammlung von 14 Bürgern auch gleich ein paar Tipps. So können aus einem großen Haus zwei kleinere werden. Teile können abgerissen und neu angebaut werden. Ein Totalabriss mit Neubau ist allerdings nicht erlaubt.
Das wichtigste Dokument für den Bauherrn ist die Modernisierungsvereinbarung mit der Ortsgemeinde, die ab sofort erhältlich ist. Die Voraussetzung dafür, der Beschluss zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes, hat der Ortsgemeinderat einstimmig geschaffen.
Wichtig ist auch, dass Einzelberatungen möglich sind, um ein Optimum zwischen finanziellem Aufwand und Einsparpotenzial zu erzielen. Schließlich geht es um einen Betrag bis zur Hälfte der Bausumme. doth

Weitere Informationen unter der Telefonnummer 06581/81-280 und im Internet auf www.bauen-im-ortskern.de

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