Keine Zeugen Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen nach tödlichem Unfall in Ayl ein

Ayl · Ein tödlicher Unfall in Ayl und anscheinend Autofahrer, die einfach weiterfuhren, obwohl Ersthelfer sie um Hilfe baten. Dieser Fall sorgte im Februar für große Empörung. Jetzt sind die Ermittlungen eingestellt worden.

Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung nach tödlichem Unfall in Ayl eingestellt
Foto: dpa/Friso Gentsch

Der 17. Februar begann in Ayl mit einem tödlichen Unfall. Eine 20-jährige Triererin kam an diesem frühen Sonntagmorgen mit ihrem Wagen von der Straße ab. Das Fahrzeug prallte an einen Laternenmast. Obwohl einige Ersthelfer aus nahe gelegenen Häusern unter Einsatz ihrer Gesundheit versuchten, die Frau zu retten, starb sie. Der Fall sorgte für Aufsehen, weil mindestens zwei Autofahrer einfach vorbeifuhren, obwohl eine Helferin sie anhalten und um Hilfe bitten wollte. Deswegen leiteten Staatsanwaltschaft und Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung gegen Unbekannt ein. Dieses Verfahren wurde inzwischen eingestellt, „da Tatverdächtige nicht ermittelt werden konnten“, erklärt Peter Fritzen, Leitender Oberstaatsanwalt in Trier. Die Ersthelfer konnten laut dem Chefermittler „aus nachvollziehbaren Gründen keine sachdienlichen Angaben zu den Fahrzeugen oder Fahrern machen“.  Auf den Zeugenaufruf der Polizei hin, habe sich kein Zeuge gemeldet.

Nicht nur diese Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft ohne ein befriedigendes Ergebnis eingestellt. Auch die genaue Ursache des tödlichen Unfalls konnte laut Fritzen nicht geklärt werden. Ein Sachverständiger habe in seinem Gutachten keine Mängel an dem Fahrzeug festgestellt. Es gebe auch keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden an dem Unfall. Das Todesermittlungsverfahren wegen des nicht natürlichen Todes der Frau sei deshalb eingestellt worden.

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