Krisen-Kinderbetreuung Erweiterte Notbetreuung soll helfen

Wasserliesch/Trier/Mainz · Die virusbedingten Kita- und Schulschließungen wirken sich auf viele Bereiche des Arbeitslebens aus – auch auf den Betrieb von Arztpraxen in Nittel und Wasserliesch. Polizei und Feuerwehr sehen den Bedarf gedeckt.

 Bisher nutzen nur wenige Kinder die Notbetreuung in der Region. Das lag auch an den strengen Regelungen. Diese werden nun leicht gelockert. Aber nur für Eltern mit systemrelevanten Berufen.

Bisher nutzen nur wenige Kinder die Notbetreuung in der Region. Das lag auch an den strengen Regelungen. Diese werden nun leicht gelockert. Aber nur für Eltern mit systemrelevanten Berufen.

Foto: dpa-tmn/Sina Schuldt

Das Land Rheinland-Pfalz hat nach der virusbedingten Schließung von Schulen und Kitas eine Notbetreuung für Kinder von Eltern mit systemrelevanten Berufen (Polizei, Gesundheit, Wasserwerk, Feuerwehr und so weiter) angeordnet. Die Kommunen im Land halten etliche Betreuungsgruppen vor. So werden in der Stadt Trier 82 Kinder in 71 Kitas und im Kreis Trier-Saarburg 76 Kinder in 79 Kitas betreut (der TV berichtete).

Diese recht geringe Resonanz – immerhin dürften pro Notgruppe zehn Kinder betreut werden – dürfte an den Vorgaben liegen: Bisher bekommen nur Alleinerziehende und Familien einen Notbetreuungsplatz, in denen beide Elternteile in solchen Berufsfeldern arbeiten. Das soll sich nun ändern.

Dass der Bedarf vermutlich größer ist als die Resonanz zeigt das Beispiel von Dr. Frank Wiß. Der Hausarzt schränkt in der kommenden Woche ab Montag, 23. März, den Betrieb in seinen beiden Praxen in Wasserliesch und Nittel ein. Weil sich mehrere seiner Arzthelferinnen um ihre Kinder kümmern müssten, seien die Praxen am Dienstag und Donnerstag, 24. und 26. März, geschlossen. Die Sprechstunden, die normalerweise an diesen Tagen stattfinden, fielen flach, kündigte der Mediziner am Donnerstagabend im Gespräch mit dem Trierischen Volksfreund an. Das sei notwendig, weil er den Betrieb ohne die Arzthelferinnen nicht aufrecht erhalten könne. Diese würden zwar zu den systemrelevanten Berufen gezählt, seien aber nicht mit Partnern zusammen, die in solchen Berufen arbeiteten. Deshalb hätten sie keinen Anspruch auf einen Platz in der Corona-Notbetreuung und müssten sich um ihre Kinder kümmern. Die Folge: Die Praxis bleibt zu.

Doch das Land Rheinland-Pfalz reagiert. Auf TV-Anfrage beim Landesjugendamt, was es über solche Fälle denke, erklärt Pressesprecherin Hanna Kallenberg am Freitag: Ab sofort gelte, dass die Notbetreuung in Anspruch genommen werden könne, unabhängig davon, ob ein oder beide Elternteile einer der relevanten Berufsgruppen angehörten. Voraussetzung sei, dass eine häusliche Betreuung nicht oder nur teilweise möglich sei.

Angesichts der neuen Entscheidung, erklärt Wiß, dass er seine Öffnungszeiten möglicherweise ab April wieder wie gehabt organisiere. Voraussetzung sei natürlich, dass die Kinder seiner Mitarbeiter in einer Notbetreuung gut untergebracht seien.

Die Stadt Trier ist als Kita-Betreiber wie als Arbeitgeber mit systemrelevanten Jobs – zum Beispiel bei der Berufsfeuerwehr – gleichermaßen betroffen. Bürgermeisterin Elvira Garbes sagt auf TV-Anfrage: „Ich begrüße den Vorschlag des Landesjugendamtes.“ Aber: „Die Betreuung der Kinder sollte aber nur dann in Anspruch genommen werden, wenn sich absolut keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung findet.“ Die Zahl der Kontakte solle so gering wie möglich gehalten werden, um alle vor einer Ansteckung zu schützen. Das sei zurzeit oberste Priorität. „Verantwortungsvolle Eltern sollten sich gut überlegen, ob sie das Betreuungsangebot wahrnehmen“, sagt Garbes.

Laut dem Pressesprecher der Stadt Trier, Michael Schmitz, hatte die Berufsfeuerwehr diese Woche keine Probleme mit der Einsatzbereitschaft. Nur in einem Fall sei die Kinderbetreuung kurzzeitig nicht geregelt gewesen. Es sei jedoch schnell eine Lösung gefunden worden.

Für die Polizei beantwortet Pressesprecherin Sonja Bräuer vom rheinland-pfälzischen Innenministerium eine TV-Anfrage: Die Notbetreuung sei eine Stütze für alle Eltern bei der Polizei. „Die bisherige Erfahrung der letzten Tage zeigt jedoch, dass Betreuungsmöglichkeiten oftmals im persönlichen Umfeld gefunden werden“, sagt Breuer. Insgesamt versichert sie: „Es bestehen keine Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs.“ Um die Ansteckungsgefahren innerhalb der Polizei auf ein Minimum zu reduzieren, würden im operativen wie im administrativen Bereich jeweils zwei Gruppen gebildet, die sich im täglichen Dienst nicht begegneten.

Arzthelferin Petra Schmoll aus Trier schafft es derzeit ohne Notbetreuung. Ihre Kinder sind elf und 14 Jahre alt. Die Kinder könne sie in einem Schulungsraum der Praxis unterbringen. Die Notbetreuung in Schulen von 8 bis 16 Uhr hält sie nicht für praktikabel. Das sei weder mit ihren Dienstzeiten noch mit den Schichten in Krankenhäusern vereinbar. Der reduzierte Busfahrplan verschärfe das Problem, sagt Schmoll. So müsse sie ihre Kinder selbst in die Betreuung fahren und verliere zusätzlich (Arbeits-)zeit.

 Das Beispiel einer weiteren Arzthelferin aus Trier zeigt, dass Familien, bei denen ein Elternteil in Luxemburg arbeitet, die Kinderbetreuung am einfachsten regeln können. Ihr Mann habe den dort eingeführten dreiwöchigen Sonderurlaub genommen, sagt sie. Er passe zurzeit auf die gemeinsamen (Klein-)Kinder auf.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort