Es eilt bei der Windkraft-Planung: Naturpark-Kernzonen bald tabu - Serrig und Freudenburg sind betroffen

Kirf/Saarburg · Nach dem Willen der Landesregierung sollen in den Kernzonen des Naturparks Saar-Hunsrück keine neuen Windkraftanlagen mehr genehmigt werden. Die Gemeinden Serrig und Freudenburg müssten ihre bisherigen Pläne dann begraben. Um das zu verhindern, müsste die Verbandsgemeinde Saarburg sich beeilen.

Es eilt bei der Windkraft-Planung: Naturpark-Kernzonen bald tabu - Serrig und Freudenburg sind betroffen
Foto: Alexander Schumitz (itz) ("TV-Upload Schumitz"

Kirf/Saarburg. Auf dem Saargau ist das Getreide fast ausgereift. Winterweizen und Raps werden schon geerntet. Die Mähdrescher ziehen ihre Runden, während sich über ihnen die Rotoren der Windräder bei Kirf drehen. Auch die Windernte rechnet sich für manchen Landwirt der Region, bekommt er doch von den Anlagenbetreibern Pachteinnahmen.

Dass sich die Windräder rund um Kirf nach wie vor drehen, verdanken sie dem sogenannten Bestandsschutz. Weil sie vor der Ausweisung des Fauna-Flora-Habitats (FFH) genehmigt wurden, dürfen sie weiter betrieben werden. Rückblickend sind sich die Saarburger Verwaltung und die Landschaftsplaner einig, dass die Räder an diesem für Zugvögel wichtigen Zwischenstopp nicht hätten gebaut werden dürfen.
Aber wie steht es um die Fortschreibung des Flächennutzungsplans in Bezug auf die Windkraft in der Verbandsgemeinde (VG) Saarburg?

Während der VG-Rat Konz zum Start der Sommerferien in einer mehrstündigen Sondersitzung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplans debattiert hat, sind die Saarburger VG-Ratsmitglieder in den Urlaub gefahren. Der Grund für die Eile in der Nachbar-VG: Die Landesregierung plant im Herbst Änderungen im Landesentwicklungsprogramm, kurz LEP IV genannt. Nach Vorstellung der neuen Landesregierung sollen Eingriffe in die Kernzonen des Naturparks Saar-Hunsrück zum Ausbau der Windenergie künftig nicht mehr zulässig sein.Sondersitzung in Konz


Um dieser Entwicklung vorzugreifen, hatte die Konzer Verwaltung die Sondersitzung des VG-Rats einberufen. Denn wird die Fortschreibung des Flächennutzungsplans von der Kreisverwaltung vor den LEP-Änderungen genehmigt, würde der verabschiedete Bauleitplan Bestandsschutz genießen.
Die Mitglieder des VG-Rats Saarburg haben sich das letzte Mal im Dezember 2015 mit dem Thema befasst. Nach Auskunft der Verwaltung steht es in der Septembersitzung wieder auf der Agenda. Auf TV-Nachfrage, wie es um die Planung stehe, teilt die Verwaltung mit, dass die von der Landesregierung geplanten Abstände zu Nachbargebäuden bereits aktuell im Konzept berücksichtigt würden. Bis zu 200 Meter hohe Anlagen müssen künftig 1000 Meter Abstand halten, noch größere Anlagen 1100 Meter. "Sollten landesrechtliche Vorgaben geändert werden, müssten unsere Planungen angepasst werden", heißt es in Saarburg.

Aktuell beabsichtigt die VG-Verwaltung, die bislang vorgebrachten Einwendungen in der Septembersitzung - sofern bis dahin die derzeit noch fehlenden Gutachten vorliegen - erneut abzuwägen. Anschließend würde der Plan offengelegt werden, bevor die Ortsgemeinden erneut über ihn beraten. In der Konsequenz könnte diese Verfahrensweise dazu führen, dass die Windkraftpläne für Serrig und Freudenburg nicht realisiert werden können. In beiden Gemeinden liegen die Potenzialflächen für die Windkraftanlagen in Kernzonen des Naturparks Saar-Hunsrück. Blieben als mögliche Standorte für Windkraft in der VG Saarburg noch Flächen bei Palzem, Wincheringen sowie an der Landesgrenze zum Saarland.Meinung

Es bleibt spannend!
Um die Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird in der Verbandsgemeinde Saarburg bereits eine ganze Weile gerungen. Mit Ausnahme einiger Kommunen, die sich in der Vergangenheit für den Bau von Windanlagen starkgemacht haben, steht die Mehrheit der Mitglieder im Verbandsgemeinderat einer Ausweitung der Flächen für Windräder eher skeptisch gegenüber. Einzige Motivation für die beabsichtigte Fortschreibung der Bauleitplanung war, dass auf diesem Weg ein Wildwuchs der Windräder verhindert werden konnte. Daran hat sich auch grundsätzlich nichts geändert. Nur wurden die Rahmenbedingungen modifiziert. Komplizierte Abwägungen und Diskussionen mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord im Rahmen von Genehmigungsverfahren kann sich die Verbandsgemeinde sparen, wenn die Kernzonen des Naturparks Saar-Hunsrück wieder für Windräder tabu sind. Für die Gegner von Windanlagen im Unteren Saartal kündigt sich damit ein Sieg durch die Hintertür an. Ob die Befürworter diese Niederlage allerdings so hinnehmen - immerhin haben die Kommunen gehofft, mit Strom aus Windkraft Geld zu verdienen -, wird die weitere Diskussion zeigen. Es bleibt spannend zu beobachten, welchen Ausgleich die Gemeinden fordern, weil die Bauleitplanung nicht beschleunigt wurde. saarburg@volksfreund.de

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