Es fehlen Mut und Kompetenz

Zum Bericht "Selbstbestimmt in den Beruf" (TV vom 21. Januar):

Die Ökonomisierung in der beruflichen Rehabilitation in Deutschland und das gesplittete System der beruflichen Rehabilitation (Teilhabe am Arbeitsleben) verhindern seit Jahren die Umsetzung der Ziele des Sozialgesetzbuchs IX.

Die Selbstbestimmung und das Wahlrecht sind seit 2001 dort verankert (Paragraf 17). Ein Rechtsanspruch besteht seit 2008.

Dies interessiert den Großteil der Träger der beruflichen Rehabilitation wie zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung nicht.

Eine löbliche Ausnahme bei der Umsetzung des persönlichen Budgets ist die Bundesanstalt für Arbeit. Aber deren Weisungen werden nur von einzelnen Agenturen konsequent umgesetzt. Dazu gehört die Agentur für Arbeit Trier.

Der behinderte Mensch kann nur dann selbst bestimmen und wählen, wenn er im Sinne des Sozialgesetzbuchs beraten wird und die Träger der beruflichen Rehabilitation bereit sind, das konsequent umzusetzen.

Davon sind wir weit entfernt.

Es fehlt an Mut und Fachkompetenz der Verantwortlichen, und es diktiert der Controller und Haushälter.

Bernd Gard, Mannebach cus

Behinderte

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort