Hohes Bußgeld 300 Euro! Wieso der Biss in einen Keks für eine Grenzpendlerin richtig teuer wurde

Luxemburg/Trier · Die Maskenpflicht gilt wegen der Corona-Pandemie in deutschen wie in luxemburgischen Zügen. Doch nicht überall greifen die Behörden gleich streng durch. Verstöße können auch im gleichen Zug – je nachdem, wo er sich befindet – unterschiedlich hart geahndet werden.

 Auch in Deutschland müssen Zug- und Buspassagiere Mund-Nasen-Schutz tragen.

Auch in Deutschland müssen Zug- und Buspassagiere Mund-Nasen-Schutz tragen.

Foto: dpa/Ole Spata

300 Euro für einen Biss in einen Keks? Für rund 21.000 Grenzpendler aus dem Kreis Trier-Saarburg und Trier kann das derzeit traurige Realität werden – zumindest, wenn sie sich beim Snacken in öffentlichen Verkehrsmitteln in Luxemburg erwischen lassen. Der luxemburgische Zoll bestätigt auf TV-Anfrage einen Bericht des französischsprachigen Internetportals lesfrontaliers.lu, der einen solchen Fall thematisiert. Eine belgische Grenzgängerin ist demnach von Luxemburg mit dem Zug ins belgische Arlon gefahren. Während der Fahrt habe sie auf luxemburgischer Seite kurzzeitig die Maske entfernt und in einen Keks gebissen. Das hätten luxemburgische Zollbeamte gesehen, die genau zu diesem Zeitpunkt in den Waggon der Frau gekommen seien. Weil sie die geltenden Corona-Verordnungen verletzt habe, habe sie 300 Euro zahlen müssen – das gängige Verwarnungsgeld für Verstöße gegen Covid-Regeln in Luxemburg.