Exhibitionist muss eine Therapie machen

Wittlich · Das Amtsgericht Wittlich hat das Verfahren gegen einen Senior aus einem Moselort wegen exhibitionistischer Handlungen am Montag vorläufig eingestellt. Der Mann hatte in der Verhandlung zugegeben, sich im vergangenen Sommer in einer Umkleidekabine eines Schwimmbads einem weiblichen Badegast nackt präsentiert zu haben, um sich dadurch sexuell zu erregen.

Wenige Tage nach diesem ersten Vorfall stieg der Mann auf eine Bank in einer Umkleidekabine des Schwimmbads, um über die Trennwand in die Nachbarkabine schauen zu können. Dort zog sich gerade eine Frau um. Nach Auskunft des Wittlicher Gerichts erfolgte die Einstellung des Verfahrens mit der Auflage einer Geldbuße und der Teilnahme an einer Therapie. "Bei der Entscheidung spielte auch eine Rolle, dass den bislang unbescholtenen über 60 Jahre alten Mann die volle Wucht sozialer Ächtung im Heimatort trifft, die sein Leben sehr erschwert", sagte der stellvertretende Amtsgerichtsdirektor Josef Thul auf TV-Anfrage. har

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