Schulweg nicht zu gefährlich oder zu lang Fahrkarten werden nicht erstattet – Gericht weist Klage von Könener Eltern ab

Konz-Könen · Entscheidung im Rechtsstreit: Weil der Weg zum Gymnasium weder gefährlich noch lang genug ist, muss der Kreis nichts für Busfahrkarten von Kindern aus Könen bezahlen.

 Der Bürgersteig auf der Saarbrücke ist schmal, aber aus Sicht des Gerichts nicht besonders gefährlich.

Der Bürgersteig auf der Saarbrücke ist schmal, aber aus Sicht des Gerichts nicht besonders gefährlich.

Foto: TV/Christian Kremer

Für die Kläger aus Konz-Könen ist es eine bittere Pille: Das Verwaltungsgericht Trier hält den Schulweg von Konz-Könen zum Schulzentrum nicht für gefährlich genug. Deshalb muss der Kreis Trier-Saarburg nicht für die Kosten von Busfahrkarten zweier Schüler aus der sechsten und neunten Klasse des Konzer Gymnasiums aufkommen. Das Verwaltungsgericht hat den Fall der beiden Schüler am 13. Mai vor Ort verhandelt. Die Eltern hatten gegen den Kreis geklagt, weil dieser die Kosten für die Fahrkarten der Kinder seit diesem Schuljahr nicht mehr trägt.

Das Gericht begründet seine Entscheidung mit dem Landesschulgesetz. Der Fußweg von Könen zum Gymnasium überschreite die darin festgelegte Vier-Kilometer-Grenze nicht und sei zudem auch nicht besonders gefährlich – was die zweite Voraussetzung für die Erstattung der Fahrtkosten sei. Diese Voraussetzungen seien im zur Entscheidung anstehenden Fall nicht gegeben, argumentiert das Gericht.

Die Richter sehen laut der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts zu dem Urteil zwar „Anhaltspunkte für Gefahrenmomente“ durch Autos, Laster oder Motorräder. Aber die hohen Anforderungen an eine besondere Gefährlichkeit sehen sie  nicht erfüllt. Das gilt aus Sicht des Gerichts auch für einen 330 Meter langen und zwei Meter breiten Seitenstreifen entlang der Straße Konzerbrück, den die Eltern als besonders gefährlich dargestellt hatten. Auch die Kreisel auf dem Schulweg oder den über die Saarbrücke verlaufenden Gehweg, den die Eltern ebenfalls als gefährlich einstufen,  halten die Richter nicht für gefährlich genug.

Hintergrund des Verfahrens ist ein Bescheid vom März 2018: Darin hatte der Kreis die Eltern informiert, dass die Buskosten für viele Schüler aus Könen und Wasserliesch ab dem laufenden Schuljahr nicht mehr erstattet werden. Der Grund: Die Wohnhäuser der Schüler sind näher als die vom Land als Grenze für die Kostenübernahme gesetzten vier Kilometer am Konzer Schulzentrum dran. Hinzu kommt, dass die Polizei nach Freigabe der Ortsumgehung für Könen den Schulweg Richtung Konzerbrück und zum Schulzentrum erneut überprüft und nicht mehr als besonders gefährlich eingestuft hat.

Diese Einstufung hatte auch der Kreisrechtsausschuss im vergangenen Herbst nach einer Ortsbegehung bestätigt, bei einigen Eltern aber die Entfernung zum Schulzentrum neu berechnet. In der Konsequenz bezahlt der Kreis die Fahrkarten einiger Schüler wieder, andere Eltern müssen aber selbst zahlen (der TV berichtete).

Gegen diesen Bescheid des Kreisrechtsausschusses sind die Kläger juristisch vorgegangen und vor dem Verwaltungsgericht Trier gescheitert. Sie können aber innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

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