Kommunalreform Fahrplan bis zur Fusion: Das sind die nächsten Schritte

Kell am See/Saarburg · Die Verbandsgemeinden (VG) Saarburg und Kell wollen am 1. Januar 2019 eine neue VG bilden. Vorher ist noch einiges zu regeln. Im Spätherbst stehen wahrscheinlich zwei Wahlen an.

 Der Fahrplan für die Fusion der VG Kell am See und der VG Saarburg steht.

Der Fahrplan für die Fusion der VG Kell am See und der VG Saarburg steht.

Foto: Friedemann Vetter

Die Fusion der beiden Verbandsgemeinden (VG) Kell am See und Saarburg rückt näher. Die politischen Gremien haben ihr mit großer Mehrheit zugestimmt. In Baldringen gab es am Dienstag ein positives Votum, gestern Abend lief in Lampaden die letzte Ratsabstimmung (das Ergebnis lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor). Schon vor dem Jahreswechsel waren gesetzlich vorgegebenen Quoren erfüllt: Beide VG-Räte und die Mehrheit der Ortsgemeinderäte wollen die Fusion.

Zum 1. Januar soll die neue Verbandsgemeinde Saarburg-Kell gebildet sein. Das bedeutet, dass in diesem Jahr noch einiges zu erledigen ist. Der TV gibt einen Überblick über die nächsten wichtigen Schritte.

Das Fusionsgesetz Vertreter beider Verbandsgemeinden haben knapp ein Jahr lang ihre Fusionsbedingungen ausgehandelt. Das Ergebnis ist ein Vertrag mit 17 Paragrafen. Er fasst zusammen, auf was sich beide Seiten für die Organisation der künftigen Verwaltung, Personal, Finanzen, Schulen, Feuerwehren und Tourismus geeinigt haben. Aus dem Vertrag muss nun ein Gesetz werden, das die Fusion rechtskräftig macht.

Nach Auskunft des Innenministeriums gibt es bereits einen Entwurf für das Gesetz. Dieser sei den betroffenen Verbandsgemeinden und ihren Ortsgemeinden übermittelt worden, teilt ein Ministeriumssprecher auf TV-Anfrage mit. Sie hätten nun „innerhalb der nächsten Wochen“ Gelegenheit, sich zu dem Entwurf zu äußern. Danach werde „unter Würdigung dieser Stellungnahmen“ der Entwurf „abschließend formuliert“ und an die politischen Fraktionen im Mainzer Landtag für das Gesetzgebungsverfahren zugeleitet. Der Entwurf wird laut Ministerium im Landtagsplenum sowie im Innen- und Rechtsausschuss behandelt.

Martin Alten, Bürgermeister der VG Kell, bestätigt, dass seine VG den Gesetzesentwurf erhalten hat: „Das sind um die 300 Seiten. Neben dem eigentlichen Gesetz sind das vor allem zahlreiche Begründungen zu den Paragrafen.“ Das Dokument werde man nun durcharbeiten. In dieser Woche sei zudem ein Treffen in Mainz geplant, um zu klären, auf welchem Weg und bis wann die Stellungnahmen einzureichen seien.

Die Wahlen Die neue VG Saarburg-Kell braucht einen Bürgermeister und einen Verbandsgemeinderat. Beide müssen von den Bürgern neu gewählt werden – und zwar bevor die Gebietsänderung in Kraft tritt. Laut Entwurf des Innenministeriums soll dies am 1. Januar 2019 erfolgen. Deshalb können die Wahlen nicht erst im späten Frühjahr 2019 angesetzt werden, wenn bei den dann anstehenden Kommunalwahlen landesweit ohnehin neue VG-Räte gewählt werden.

„Wir werden einen Wahltermin festlegen, sobald das Fusionsgesetz verabschiedet ist“, teilt Thomas Müller, Pressesprecher der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, auf Anfrage mit. Möglich sei ein Wahltermin im Spätherbst, sofern das Fusions-Datum 1. Januar absehbar einzuhalten sei. Die Mitglieder des neuen VG-Rats Saarburg-Kell bleiben dann laut Müller etwas länger als die üblichen fünf Jahre im Amt. 2024 werde turnusgemäß bei den übernächsten Kommunalwahlen wieder ein neues VG-Gremium gewählt. Laut Kommunalwahlgesetz wählen die Bürger in einer VG mit zwischen 30 000 und 40 000 Einwohnern 40 VG-Ratsmitglieder. Derzeit sind es in Kell 24, in Saarburg 36. Die künftige VG Saarburg-Kell wird etwa 33 000 Einwohner haben.

Die bisherigen Bürgermeister Noch offen ist, wer für die Wahl des neuen Bürgermeisters oder der neuen Bürgermeisterin der VG Saarburg-Kell kandidieren wird. Fest steht aber, dass beide bisherigen Bürgermeister der Verbandsgemeinden Kell und Saarburg diese Option haben. Für sie gibt es außerdem noch eine andere Möglichkeit: Beide wurden für acht Jahre gewählt, ihre Amtszeiten enden erst 2022 im August (Alten) und Dezember (Jürgen Dixius, VG Saarburg). Deshalb haben sie laut dem Landesgesetz zur Kommunalreform einen Anspruch darauf, als hauptamtlicher Beigeordneter in der neuen VG eingesetzt zu werden. Der Fusionsvertrag sieht die Schaffung einer solchen Stelle vor. Die dritte Option: Beide könnten sich bis zum Ablauf ihrer Amtszeiten in den einstweiligen Ruhestand versetzen lassen.

Was diese Entscheidung betrifft, lassen sich die Bürgermeister derzeit nicht in die Karten schauen. „Ich werde das zu gegebener Zeit entscheiden“, sagt Martin Alten. Jürgen Dixius verweist darauf, dass zu dem Fusionsgesetzentwurf alle betroffenen Orts- und Verbandsgemeinden sowie der Kreis gehört würden. „Danach müssen wir prüfen, ob der Starttermin 1. Januar 2019 tatsächlich einzuhalten ist – wovon wir momentan ausgehen. Insofern steht die Frage einer möglichen Kandidatur zum jetzigen Zeitpunkt für mich noch nicht an.“

Fest steht, dass der Beigeordneten-Posten in der neuen größeren VG für beide Herren finanziell keine Verbesserung bedeute würde. Der hauptamtliche Beigeordnete ist wie der Bürgermeister ein kommunaler Wahlbeamter auf Zeit. Seine Besoldung regelt die Kommunalbesoldungs-Verordnung von Rheinland-Pfalz (sihe Info). Sie ist abhängig von der Einwohnerzahl der VG und entspräche bei mehr als 30 000 Einwohnern der Gruppe B 2 oder B 3. Sonderregelungen gibt es aber laut Kreisverwaltung in den Fusionsgesetzen, wenn ein bisheriger Bürgermeister seinen gesetzlichen Anspruch auf den Beigeordneten-Job geltend macht. In diesem Fall bleibe es bei seiner bisherigen Besoldung. Bei Alten ist dies A 16, bei Dixius aufgrund der größeren Verbandsgemeinde B 4.

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