Farschweiler-Unfall: Verfahren gegen Geldbuße eingestellt

Trier/Farschweiler · Der Berufungsprozess um den Unfalltod einer 17-Jährigen Schülerin auf der B52 bei Farschweiler (Kreis-Trier-Saarburg) ist abgeschlossen. Die Zweite Kleine Strafkammer des Landgerichts Trier stellte heute das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße ein.

 An dieser Stelle ereignete sich im November 2008 der Unfall, bei dem eine 17-järhige Schülerin starb.

An dieser Stelle ereignete sich im November 2008 der Unfall, bei dem eine 17-järhige Schülerin starb.

Foto: Friedhelm Knopp

(f.k.) Der 40-jährige Angeklagte hatte im November 2008 auf der B52 an der Haltestelle „Sternfeld“ die junge Fußgängerin mit seinem PKW erfasst. Die Schülerin starb an der Unfallstelle. Im November 2009 verurteilte das Amtsgericht Trier den Mann wegen fahrlässiger Tötung zu 10.800 Euro Geldstrafe, wogegen er vor dem Landgericht Trier Berufung einlegte.
Unmittelbare Augenzeugen des Unfallhergangs gibt es nicht. Der Angeklagte selbst konnte sich nur noch an einen dunklen Schatten erinnern, dann habe es einen Schlag gegeben. Alleinige Grundlage des ersten Urteils war daher das Gutachten eines technischen Sachverständigen, der das Unfallgeschehen vom Abend des 21. November 2008 untersucht hatte. Danach soll der damals 39 Jahre alte Elektroniker aus Richtung Hermeskeil kommend mit etwa 110 km/h in den damals dunklen Haltestellenbereich auf der B 52 hineingefahren sein, wobei er in Höhe der Abfahrt Farschweiler die Fußgängerin erfasste. Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte den Unfall hätte vermeiden können, hätte er sich an die dort erlaubten 70 km/h gehalten.

Zu einem anderen Ergebnis kam im Berufungsverfahren ein zweites Gutachten. Danach soll der Angeklagte mit etwa 85 km/h in die Bushaltestelle hinein gefahren sein. Allerdings hätte sich nach dieser Expertenmeinung der Unfall wegen der damals herrschenden Licht- und Wetterverhältnisse auch nicht mit Tempo 70 vermeiden lassen – zumal niemand das Verhalten des Unfallopfers beim Überqueren der Straße beobachtet habe.

Keine neuen Erkenntnisse bracht auch der einzige noch in Frage kommende Zeugen, den die Berufungskammer heute anhörte. Auch war erst nach dem Unfall am Ort des Geschehens eingetroffen.

Nach einstündiger Verhandlung schlug Vorsitzender Engolff daher die Einstellung des Verfahrens gegen 10.000 Euro Geldbuße und Übernahme der Nebenklägerkosten vor. Der Angeklagte mit Verteidiger Friedemann Ulbrich stimmte zu. Oberstaatsanwalt Thomas Albrecht auch. „Dies fällt schwer, mit Blick auf die Eltern des Opfers. Aber man kann sich der Argumentation des zweiten Gutachtens nicht verschließen“, sagte Albrecht. Alle Zweifel an einem hohen Verschulden des Angeklagten müssten sich zu seinen Gunsten auswirken – dies sei ein Rechtsgrundsatz.

„Meine Mandanten, die Eltern des Verkehrsopfers, erleben soeben ihre zweite Tragödie“, erklärte der Nebenklagevertreter Anton Jakobs.

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