Ferienspaß: Früh anmelden

TRIER. (jp) Das Ferienspaßprogramm des Landkreises beginnt zwar erst am 25. Juli, doch aufgrund der erwartungsgemäß hohen Nachfrage empfiehlt sich eine langfristige Vorplanung. Ab sofort nimmt die Kreisverwaltung telefonische und persönliche Anmeldungen entgegen. Achtung: Briefe, Faxe und E-Mails werden nicht berücksichtigt.

Kinder zwischen acht und zwölf Jahren, die im Landkreis Trier-Saarburg wohnen, können das zehntägige Angebot der Kreisjugendpflege nutzen. Zwischen dem Schnuppertag am 25. Juli und dem Abschlussfest am 5. August werden spannende Ferienspaßtage geboten. Sportvereine aus dem Landkreis werden einen Sporttag organisieren. Besonders beliebt ist der Badespaß am Losheimer See oder im Waldfreibad Weiskirchen. Mit einer Wanderung durch die Eifellandschaft oder einer Fahrt in den Hunsrück sind interessante Tagesausflüge dabei. Der Kreativtag steht im Zeichen von sagen- und fabelhaften Geschichten. Der Teilnahmebeitrag für das zehntägige Programm, das von der Kreisjugendpflege organisiert wird, liegt bei 110 Euro für das erste Kind und ermäßigt sich auf 35 Euro für das zweite Kind einer Familie. Jedes weitere Geschwisterkind kann kostenlos teilnehmen. In besonderen Härtefällen ist auf Antrag eine Ermäßigung möglich. Im Teilnahmebeitrag sind Fahrtkosten, Eintrittsgelder, Spiel- und Bastelmaterialien sowie Unfall- und Haftpflichtversicherung enthalten. Die Kinder werden morgens an zentral gelegenen Orten der Verbandsgemeinden abgeholt und am späten Nachmittag wieder dorthin zurück gebracht. Für Orte, die nicht an der vorgesehenen Fahrtstrecke liegen, ist eine Mindestteilnehmerzahl von fünf Kindern erforderlich. Während der gesamten Zeit werden die Kinder von erfahrenen Betreuern begleitet. Anmeldungen werden unter den Rufnummern 0651/715-331, 715-272 und 715-386 entgegen genommen. Die Kreisjugendpflege nimmt Anmeldungen auch persönlich entgegen im vierten Stock des Kreisverwaltungsgebäudes am Willy-Brandt-Platz. Dort gibt es auch nähere Informationen. Die Anzahl der Anmeldungen ist auf fünf pro Person beschränkt. Das Kreisjugendamt bittet um Verständnis, dass E-Mails, Faxe, oder Briefe nicht berücksichtigt werden können.

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