Feuerwehren im Fokus des Rechnungshofs

Konz · Die Feuerwehrorganisation in der Verbandsgemeinde (VG) Konz ist dem Landesrechnungshof zu teuer. Er fordert die VG in seiner jüngsten Kassenprüfung zum Sparen in diesem Bereich auf. Die Verwaltung betont dagegen den Sinn eines flächendeckenden Katastrophenschutzes.

Dem Landesrechnungshof (siehe Extra) sind die 21 Feuerwehreinheiten in den zwölf Gemeinden der Verbandsgemeinde (VG) Konz ein Dorn im Auge. Die Kosten steigen laut Rechnungshof Jahr um Jahr - 2009 wurde im Haushalt ein Jahresergebnis von minus 477 097 Euro verbucht, für das Jahr 2010 wird sogar ein Minus von 526 826 Euro erwartet.

Die Kosten entstehen laut der VG-Verwaltung unter anderem durch Reparaturen an alten Fahrzeugen, Renovierung von Feuerwehrhäusern, EU-Vorgaben für die Einsatzbekleidung, hohen Ausbildungs-, Lohnausfall- und Führerscheinkosten. Das sind nur einige Punkte in einer langen Liste der Verwaltung. Besonders teuer sind auch neue Einsatzfahrzeuge - hier gibt die VG an, dass sie durch die Beschaffung von Vorführfahrzeugen eine Menge Geld gespart habe.

Doch der Fehlbetrag ist dem Rechnungshof trotzdem zu hoch. Deshalb rät er mittelfristig zu der Zusammenlegung der kleineren Feuerwehreinheiten.

Wenige Einsätze - kleinere Wehren



Der Rechnungshof beruft sich dabei auf eine Einsatzstatistik zwischen 2005 und 2008.

Mehrere Wehren hatten laut der Statistik weniger als zehn Einsätze in diesen vier Jahren: Fellerich (0), Onsdorf (1), Köllig (5), Rehlingen (6), Filzen-Hamm (6), Krettnach/Obermennig (8). Gerade in den Orts- und Stadtteilen könnten laut Rechnungshof Kosten durch Zusammenlegungen gespart werden. Diese Forderung trifft bei der VG-Verwaltung auf Unverständnis.

Die Sparmöglichkeiten im Feuerwehrbereich seien "theoretisch und mathematisch sicherlich korrekt", aber weder "sinnvoll noch konstruktiv". "Ein flächendeckender Katastrophenschutz muss seine Existenz nicht durch ständige Ernstfälle rechtfertigen, sondern wird überhaupt erst möglich durch die Qualifikation und Einsatzbereitschaft der Wehrleute", sagt Karl-Heinz Frieden, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Konz.

Rückendeckung bekommen die Wehren auch von Kreisfeuerwehrinspekteur Ortwin Neuschwander. "Dass der Rechnungshof solch eine Forderung stellt, ist eine Unverschämtheit", sagt er. Neuschwander beruft sich dabei auf das Landesbrand- und -katastrophenschutzgesetz, in dem steht, dass die Gemeinden zuständig sind für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe. Jede eigenständige Gemeinde habe die Pflicht, eine eigene Feuerwehr auszustatten.

Bei Orts- oder Stadtteilwehren argumentiert Neuschwander mit der vorgeschriebenen Einsatzgrundzeit von acht Minuten. Jeder Einsatzort muss innerhalb von acht Minuten erreicht werden. Die VG-Verwaltung führt neben den Regeln für den Brandschutz ein weiteres Argument auf. Der Rechnungshof berücksichtige auch nicht, dass in vielen kleinen Orten ohne die freiwilligen Helfer der Feuerwehren nichts laufe. "Sie ist eine Säule des gesellschaftlichen Lebens", sagt Frieden.

Meinung

Nachwuchs entscheidend

Voraussetzung für eine Diskussion über die Feuerwehren sind die gesetzlichen Vorgaben. Sparen ist nicht sinnvoll, wenn dadurch die Wehren nicht mehr innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen acht Minuten zum Einsatzort kommen. Eine Zusammenlegung mehrerer Feuerwehreinheiten an einem Standort, von dem aus gewisse Orte nicht innerhalb der Frist erreichbar sind, wäre dann indiskutabel. Jede einsatzfähige Wehr sollte auch - entsprechend ihrer Größe und Schlagfertigkeit - mit dem Material versorgt werden, das sie im Ernstfall braucht. Falls sich aber irgendwo herauskristallisiert, dass die Wehren nicht mehr einsatzfähig sind, weil zu wenig Wehrleute da sind, muss über eine Zusammenlegung nachgedacht werden. Denn, falls Feuerwehren ihre eigentliche Aufgabe - den Brand- und Katastrophenschutz - nicht mehr erfüllen können, werden sie obsolet. Das teure Equipment für eine Feuerwehr brauchen sie dann nicht mehr. Deshalb sollte Jugendarbeit das A und O einer jeden Feuerwehr sein. Nur mit genug Nachwuchs haben gut ausgestattete Feuerwehren eine dauerhafte Daseinsberechtigung. c.kremer@volksfreund.deExtra Der Landesrechnungshof ist das oberste Organ der Finanzkontrolle in Rheinland-Pfalz und zuständig für die Haushaltsprüfung der Kommunen. Er kann Sparempfehlungen abgeben, aber keine Vorschriften machen. Die Behörde hat den Haushalt der Stadt Konz der Jahre 2005 bis 2009 unter die Lupe genommen und in mehreren Bereichen zu Sparmaßnahmen aufgefordert (der TV berichtete). (slg)

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