Wirtschaft Firma aus Konz scheitert wohl mit Klage gegen Sparkasse Trier

Trier/Konz · Ein Unternehmen aus Konz verlangt nach seiner Insolvenz mehr als zwei Millionen Euro Schadenersatz von der Trierer Bank. Das Landgericht sieht keine rechtliche Grundlage dafür. Das Urteil in diesem Fall hat es jedoch noch nicht gesprochen.

 Bei dem Schadenersatzverfahren einer Konzer Firma gegen die Sparkasse Trier hat die Justiz wohl noch nicht ihr letztes Wort gesprochen.

Bei dem Schadenersatzverfahren einer Konzer Firma gegen die Sparkasse Trier hat die Justiz wohl noch nicht ihr letztes Wort gesprochen.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Die Summe ist hoch. Mehr als zwei Millionen Euro sind der Streitwert, um den es geht. Die Firma Hogeba Abwicklungsgesellschaft mbH aus Konz, die vor dem noch laufenden Insolvenzverfahren Gerüstbau Horn GmbH hieß, will das Geld von der Sparkasse Trier haben. Den Löwenanteil der geforderten Summe begründet die Klägerin mit dem Anschaffungspreis für Gerüstmaterial, das im Rahmen des Insolvenzverfahrens für relativ wenig Geld verkauft wurde. Geschäftsführerin Kerstin Horn gibt der Bank die Schuld an der Insolvenz des Unternehmens im Jahr 2016. Die Sparkasse habe da nach jahrzehntelanger Zusammenarbeit das Geschäftskonto des Unternehmens von heute auf morgen eingefroren, ohne im Vorfeld davor gewarnt oder eine Frist zur Begleichung der Schuld in Aussicht gestellt zu haben. So waren laut der Klägerin noch Gutschriften, aber keine Abbuchungen mehr möglich. Das war nach Ansicht der Geschäftsführerin und ihrer Anwältin Karin Görgen der Todesstoß für das Unternehmen. Während die Bank keine Versäumnisse bei sich sieht, wirft die Firma der Sparkasse unter anderem vor, dass sie den Überziehungskredit zunächst stillschweigend verlängert und dann trotzdem das Konto ohne Vorwarnung gesperrt hat. Auch die unvollständige Auszahlung eines zusätzlichen Darlehens und weitere Vorwürfe stehen im Raum.