Frau erdrosselt: Prozess nach mutmaßlichem Totschlag in Hermeskeil fortgesetzt – Kritik an Sachverständigen

Trier/Hermeskeil · Der Prozess gegen einen 43-Jährigen, der in Hermeskeil seine Frau getötet haben soll, dauert länger als erwartet. Die Verteidigung bezweifelte am Donnerstag am Landgericht Trier die Verwertbarkeit eines psychiatrischen Gutachtens über den Angeklagten.

Ein 43-Jähriger soll am 1. April seine Ehefrau in Hermeskeil zunächst gewürgt und dann erdrosselt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann seine Frau aus Eifersucht getötet hat und bei der Tat genau wusste, was er tut. Die Verteidigung hingegen sieht die Tat als mögliches Notwehrdelikt eines Geisteskranken.

Das psychiatrische Gutachten, das Professor Wolfgang Retz, Leiter der Forensischen Psychiatrie an der Universität Mainz, am Donnerstag vor dem Landgericht Trier vorträgt, stützt die Theorie der Staatsanwaltschaft. Die Kriegserlebnisse des Angeklagten und das Zerbrechen seiner ersten Ehe in Aserbaidschan haben aus Retz' Sicht keine psychischen Schäden hinterlassen. Im Gegensatz zu Verwandten des Mannes, die bei der Polizei ausgesagt hatten, dass sie den Angeklagten für schizophren hielten, sieht Retz keine Anzeichen dafür. Der 43-Jährige sei zwar bei Kriegshandlungen verletzt worden, habe aber keine Psychose. Sein Fazit: "Er ist als schuldfähig anzusehen, und es gibt keine Grundlage für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus."

Verteidiger Otmar Schaffarczyk kritisiert das Gutachten scharf und widerspricht per Antrag der Verwertung von Retz' Ausführungen. Das Gericht müsse ein Obergutachten einholen, das dieses Gutachten ersetzen solle. Schaffarczyk argumentiert: Der Sachverständige habe sich nur zweieinhalb Stunden Zeit genommen, um einen Fremdsprachler zu untersuchen, der wohl einen sehr schlechten Tag gehabt habe. "Das Gutachten entspricht in formaler und inhaltlicher Hinsicht nicht den Anforderungen", sagt der Anwalt. Retz habe nicht die notwendigen Methoden angewandt, um verwertbare Ergebnisse zu bekommen.

Das erste Schwurgericht am Landgericht Trier will am Montag, 14. November, um 14 Uhr über den Antrag entscheiden. Das Verfahren, in dem eigentlich am 31. Oktober ein Urteil gesprochen werden sollte, dauert somit noch länger. Weitere Termine sind für den 22. November, 14 Uhr und den 12. Dezember, 9 Uhr, angesetzt.

Schaffarczyk hatte schon einen Beweisantrag gestellt, weil ein rechtsmedizinisches Gutachten den Todeszeitpunkt nicht genau bestimmt. Laut der Vorsitzenden Richterin Petra Schmitz steht nicht fest, ob der Angeklagte seine Frau schon mit den Händen zu Tode gewürgt hatte, bevor er sie mit dem Elektrokabel erdrosselte. Rechtsmediziner Prof. med. Thomas Riepert bestätigt am Donnerstag: "Ich kann nicht differenzieren, ob die Frau schon tot war, als sie gedrosselt wurde." Er sehe aber keine Möglichkeit, wie Internisten oder ein Kardiologen - so hatte es die Verteidigung gefordert - weiterhelfen könnten. Das Gericht lehnt deshalb ab, neue Sachverständige zur Überprüfung der Todesursache einzusetzen.

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