Justiz Freispruch für Polizisten ist rechtskräftig
Saarburg/Trier · Die Staatsanwaltschaft Trier hat ihre ursprünglich eingelegte Berufung nach einem Freispruch für zwei Polizeibeamte am Amtsgericht Saarburg zurückgenommen. Der Freispruch ist damit rechtskräftig.
Im Verfahren gegen die beiden Männer, einen ehemaligen Polizeischüler sowie den ehemaligen Leiter der Polizeiinspektion (PI) Saarburg, ging es um einen mutmaßlichen Betrug sowie um Beihilfe zum Betrug. Konkret war dem ehemaligen Leiter der Polizeiinspektion Saarburg vorgeworfen worden, ein enges Verhältnis zu einem Polizeianwärter gepflegt und ihm beim Verfassen seiner Abschlussarbeit weit über das erlaubte Maß hinaus geholfen zu haben. Das Amtsgericht Saarburg sah den Straftatbestand des Betrugs und der Beihilfe zum Betrug aber nicht als erwiesen an.
Das Gericht bestätigte bei der Urteilsverkündung, dass es sich offensichtlich um eine Täuschung handele. Ein Betrug sei aber nicht nachweisbar. Deshalb folgte der Freispruch (der TV berichtete).
Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Berufung eingelegt. Der Leitende Oberstaatsanwalt in Trier, Peter Fritzen, erklärt auf TV-Anfrage: „Nach eingehender Prüfung der Urteilsgründe haben wir die ursprünglich eingelegte Berufung zurückgenommen.“ Das Amtsgericht habe den Sachverhalt ausreichend gewürdigt. Der Freispruch sei im Ergebnis vertretbar, das weitere Verfolgen der Berufung sei nicht hinreichend erfolgversprechend.