Freudenburger Friedhofsstreit in der Politik angekommen

Freudenburg · Gibt es eine Lösung im Freudenburger Friedhofsstreit? Im Fall der Frau, die nicht ihrem Letzten Willen gemäß im Grab ihres Ehemannes beigesetzt werden konnte, weil sie drei Monate zu spät gestorben ist, haben sich die Betroffenen an die Ministerpräsidentin gewandt. Aus Mainz gab es Lösungsvorschläge. Nun behandelt der Ortsgemeinderat das Thema in einer Sitzung am Montag.

Freudenburg. Die Geschichte hat hohe Wellen geschlagen - vor Ort und auch im Internet (der TV berichtete). Margot Pletsch durfte ihre Mutter nicht im Grab ihres Vaters beisetzen und das, obwohl dies der Letzte Wille der 85-Jährigen war. Die Fristen der Freudenburger Friedhofssatzung hatten Pletsch einen Strich durch die Rechnung gemacht. Ob der Gemeinderat die Geschichte nun zu einem guten Ende bringen kann?Odyssee durch die Behörden

Pletschs Vater liegt in einem Reihengrab, die Gemeinde vergibt sonst nur noch Urnengräber. In ein solches Reihengrab mit einer Ruhezeit von 25 Jahren darf laut Satzung zusätzlich zu dem Leichnam im Sarg eine Urne hineingegeben werden. Deren verbleibende Ruhezeit muss allerdings mindestens 15 Jahre betragen. Im Fall Pletsch würde diese Ruhezeit für die Urne der Mutter jedoch um drei Monate unterschritten. Denn das Grab des Vaters ist schon zehn Jahre und rund drei Monate alt.Nach dem Schock haben Margot Pletsch und ihr Ehemann Alfred Bentenrieder zunächst versucht, den Ortsbürgermeister umzustimmen. Ohne Erfolg. Schweren Herzens setzten sie die Asche der Mutter vorläufig in einer Urnenwand bei und suchten weiter Hilfe bei den Behörden. Nach einer erfolglosen Odyssee haben sie sich dann an Ministerpräsidentin Malu Dreyer gewandt. Nach Wochen des für die Eheleute zermürbenden Wartens kam nun eine Antwort vom Bürgerbüro der Staatskanzlei.Tenor: Man habe versucht, mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und dem Ortsbürgermeister mögliche Lösungswege ausfindig zu machen. Ortschef Bernd Gödert habe versichert, er wolle prüfen, inwieweit bürgerfreundlichere Bestattungsmöglichkeiten wie Familiengräber umsetzbar seien. Würden diese wieder eingeführt, sei eine Zusammenführung der Eheleute Pletsch möglich.Nun ist der Ortsgemeinderat am Zug. Er hatte die Familiengräber vor Jahren aufgrund von Platzmangel abgeschafft. In seiner Sitzung am Montag, 19.30 Uhr, setzt er sich mit dem Thema auseinander. Gödert hatte ursprünglich eine Grundsatzdiskussion angekündigt. Auf der Tagesordnung steht nun allerdings der Antrag der Eheleute Pletsch/Bentenrieder auf Änderung der Friedhofssatzung. Sie hatten beantragt, die 15-jährige Ruhefrist für Urnen im bereits vorhandenen Einzelgrab eines Angehörigen aufzuheben.Dazu hat Ortsbürgermeister Gödert bereits in Übereinstimmung mit der Saarburger Verbandsgemeindeverwaltung festgestellt: "Die Mindestruhezeit von 15 Jahren zu verändern, liegt nicht in unserer Kompetenz, das ist Landesgesetz." Zur Frage, warum mehrere Reihen mit Gräbern auf dem Freudenburger Friedhof bislang nicht abgeräumt wurden, obwohl ihre Liegezeit von 25 Jahren bereits bis zu drei Jahren überschritten ist, hatte Gödert erklärt: "Ich glaube, es hat keinen Bedarf gegeben." Die Satzung lasse dies zudem zu. Für eine Reaktion auf das aktuelle Schreiben aus Mainz war der Ortschef nicht zu erreichen.Margot Pletsch und Alfred Bentenrieder hoffen dennoch, dass der Ortsgemeinderat am Montag eine Entscheidung in ihrem Sinne trifft. Sie sagt: "In einem Bundesland, in dem es möglich ist, dass Haustiere zusammen mit Herrchen und Frauchen beerdigt werden, muss es doch auch möglich sein, dass Eheleute, die mehr als 50 Jahre friedlich zusammengelebt haben, in einem Grab ihre letzte Ruhe finden."Extra

Eine zufällige Befragung dreier Menschen am Freudenburger Friedhof zeigt, dass offensichtlich einige Freudenburger damit Probleme haben, dass die Ortsgemeinde einzig Reihen- und Urnengräber anbietet. Die erste angesprochene Friedhofsbesucherin, die ihren Namen nicht nennen will, schildert einen Fall ganz ähnlich dem der Pletschs. Auch sie litt darunter, dass sie den Wunsch der Mutter, mit ihrem Mann beerdigt zu sein, nicht erfüllen konnte. In diesem Fall betrug allerdings die Fristüberschreitung mehr als zwei Jahre. Sie akzeptierte in der Trauer das Nein des Ortsbürgermeisters, ohne sich zu wehren. Nun hat sie zwei Gräber zu pflegen und befürwortet auch deswegen die Wiedereinführung von Familiengräbern. Sie kennt eine Frau, die drei Gräber zu pflegen hat: die beiden ihrer Eltern und das Grab ihres Sohnes. Walter Rach wartet am Friedhof auf seine Frau, die Küsterin ist. Für ihn ist klar, dass Satzungen dafür da sind, sich daran zu halten. Allerdings sagt er auch: "Man hätte mit ein bisschen gutem Willen, in diesem Fall eine Lösung finden können. Man hätte beispielsweise die Urne noch etwas verwahren und dann die Satzung ändern können. Ich fand, so wie es gelaufen ist, das war unselig." Er ist der Meinung, dass es angesichts des Trends zu Urnen genug Platz für Familiengräber auf dem Friedhof gibt, und plädiert für eine Bürgerversammlung zu dem Thema. Jakob Peter wohnt seit rund 80 Jahren nahe beim Friedhof und ist der Älteste in seiner Straße. Seine Frau ist vor einem dreiviertel Jahr gestorben. "Ich würde auch gerne zu ihr ins Grab", sagt er. Doch ist er sich im Klaren darüber, dass das nicht geht. Denn nur eine Urne könnte im Reihengrab seiner Frau beigesetzt werden, er will aber wie sie eine Erdbestattung haben. Peter nimmt's sportlich und sagt: "Das ist wie beim Fußball, man muss sich an die Regeln halten." Doch schließlich räumt er ein, dass es gut wäre, wenn es wieder Familiengräber gäbe. mai

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