Friedbaum bringt zunächst Unfrieden

Gusenburg · Der Gusenburger Rat setzt seine Pläne für eine neue Bestattungsform am Friedhof fort. Dabei ist ein mögliches Problem aufgetaucht.

 Urnenbestattungen im Umfeld eines Friedbaums sollen bald auf dem Gusenburger Friedhof möglich sein. Bei der Umsetzung des Projekts ist allerdings ein Problem aufgetaucht. TV-Foto: Christa Weber

Urnenbestattungen im Umfeld eines Friedbaums sollen bald auf dem Gusenburger Friedhof möglich sein. Bei der Umsetzung des Projekts ist allerdings ein Problem aufgetaucht. TV-Foto: Christa Weber

Foto: (h_hochw )

Gusenburg Die Mitglieder des Gusenburger Gemeinderats sind sich im Grundsatz darüber einig, dass sie auf dem Friedhof ein sogenanntes Friedbaumfeld einrichten wollen. Dabei sollen rund um eine bereits vorhandene Eiche etwa 150 Urnengräber angelegt werden. Der Rat beschloss in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich, einen ortsansässigen Architekten mit der detaillierten Planung zu beauftragen. Der Planer hatte seine Ideen bereits in einer der zurückliegenden Sitzungen präsentiert. Allerdings sind rund um das Projekt Probleme aufgetaucht, die für eine längere Diskussion vor der Abstimmung sorgten.Geschützte Designvorschläge Laut Ortsbürgermeister Josef Barthen (FWG) hat sich eine Firma bei ihm gemeldet, die in der geplanten Gestaltung des Friedbaumfelds Verstöße gegen patentrechtlich geschützte Designvorschläge des eigenen Unternehmens zu erkennen glaubt. Für den Fall, dass der Rat seine Pläne weiterverfolge, habe die Firma mit einer Klage gegen die Ortsgemeinde gedroht. Er habe sofort den Architekten darüber informiert. Dieser habe seinerseits in Abstimmung mit dem Planungsbüro, mit dem er zusammenarbeite, eine Anwaltskanzlei mit der Prüfung der Vorwürfe beauftragt, teilte Barthen mit.Der betroffene Architekt, der an der Sitzung teilnahm, erklärte, die Vorwürfe gegen ihn seien haltlos. Das bescheinigten ihm die Rechtsanwälte auch in ihrem Gutachten. Die einzige Gemeinsamkeit mit dem Designentwurf der Firma bestehe in der Anordnung des Urnenfelds, das in beiden Fällen kreisförmig rund um den Baum angelegt sei. Namentliche Abstimmung Josef Barthen verwies darauf, dass das Risiko eines Gerichtsverfahrens durch diese Stellungnahme nicht ausgeräumt sei. Ortwin Zais (FWG) gab zu bedenken, dass durch einen Rechtsstreit unvorhersehbare Kosten auf die Ortsgemeinde zukommen könnten. Die Fraktionen von CDU und BfG (Bürger für Gusenburg) sahen dagegen keinen Grund, den Architekten nicht zu beauftragen. "Wir wissen ja gar nicht, ob es wirklich zu einem Verfahren kommt", sagte Josef Paulus (CDU). Und wenn es einen "Rechtsstreit" gebe, müsse man diesen eben "durchziehen", fand Thomas Köhl (BfG). Die Gemeinde habe "eine originäre Planung bei dem Achitekten beauftragt", stellte Verbandsbürgermeister Michael Hülpes (CDU) fest: "Ich würde mich jetzt nicht ins Bockshorn jagen lassen." Ortwin Zais beantragte daraufhin mit Erfolg, dass über die Auftragsvergabe namentlich abgestimmt werden sollte. Das bedeutet, dass in der Niederschrift der Sitzung festgehalten wird, wer mit Ja und wer mit Nein votiert hat. Als Ergebnis standen am Ende neun Stimmen für die Beauftragung des Planers und sieben dagegen. EINSATZ FüR SCHNELLERES INTERNET

Extra

Laut Ortsbürgermeister Josef Barthen verlegt die Telekom demnächst eine Glasfaserleitung zu ihrem Verteilerkasten im Baugebiet Zum Bauernwald II. Dadurch könne die Internetversorgung im Oberdorf verbessert werden. Zugleich verwies Barthen auf ein Schreiben des Unternehmens, in dem von einer Optimierung der Leistungsfähigkeit vorhandener Kupferleitungsnetze innerhalb der nächsten drei Jahre die Rede sei (durch ein sogenanntes Vectoring-Verfahren). Ratsmitglied Josef Paulus forderte, die Ortsgemeinde müsse dazu auf "eine verbindliche Aussage der Telekom" drängen. Zugleich müsse die Verwaltung in Hermeskeil nochmals prüfen, ob die Ortsgemeinde an dem Ausbau-Programm des Landkreises Trier-Saarburg nicht doch teilnehmen könne. Paulus bezweifelte, dass in Gusenburg tatsächlich der Grad an Grundversorgung mit schnellem Internet erreicht werde, den ein dem Förderprogramm zugrundeliegendes Tüv-Gutachten bescheinige.

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