Frist für Vorschläge läuft am 27. April ab

"Wahlrecht ist Formalrecht": Das sollten insbesondere diejenigen bedenken, die mit einer frisch gegründeten Liste oder als Ortsbürgermeister-Kandidat kommunalpolitisches Neuland betreten und am 7. Juni erstmals antreten wollen. Für sie, aber auch für alle etablierten Kräfte ist vor allem der 27. April 2009 ein wichtiger Stichtag.

Hermeskeil. (ax) Der Fall schlug Anfang 2007 bundesweit hohe Wellen: Eigentlich wollte die Wiesbadener SPD einen eigenen Kandidaten für die Wahl des Oberbürgermeisters in der hessischen Landeshauptstadt ins Rennen schicken.

Doch aus Schludrigkeit schlug diese Absicht fehl. Der Ortsverband hatte die reguläre Frist für die Anmeldung ihres Bewerbers Ernst-Ewald Roth schlicht verschlafen und seinen Vorschlag erst mit Verspätung beim Wahlleiter eingereicht.

Theoretisch wäre so etwas auch bei der rheinland-pfälzischen Kommunalwahl am 7. Juni denkbar. Um dies zu verhindern, setzt die Hermeskeiler Verbandsgemeinde-Verwaltung auf umfassende Information.

Vor allem einen Termin sollten sich alle Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber unbedingt merken. Nur bis zum 41. Kalendertag vor dem Urnengang können die Wahlvorschläge für eine Liste oder einen Kandidaten für die Ortsbürgermeister-Urwahl im Hermeskeiler Rathaus eingereicht werden.

Sprich: Wer bis Donnerstag, 27. April, 18 Uhr nicht tätig geworden ist, darf bei der Kommunalwahl nicht teilnehmen. Darauf weist Wahlamts-Leiter Hans-Hermann Zimmer hin. Für die Parteien (SPD und CDU) und bereits bestehenden Wählergruppen (etwa FWG und BFB) ist dies der alles entscheidende Termin. Wer sich jedoch mit dem Gedanken trägt, als Neuling in die Kommunalpoltik einzusteigen, sollte an weitere formalrechtliche Vorgaben denken.

Anmeldung nur bis 27. April, 18 Uhr, möglich



Diese Regularien gelten - ebenso wie der Stichtag 27. April - selbstverständlich auch in der VG Kell. Wer beispielsweise mit einer sogenannten "nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe" eine neue Liste gründen will, ist laut Zimmer an ein "zweistufiges Verfahren" gebunden.

Die eigentliche Gründungsversammlung muss dabei nur durch eine formlose Niederschrift dokumentiert werden. Mehr Aufwand ist jedoch nötig, wenn diese Gruppierung ihren Wahlvorschlag für eine Liste oder den Ortsbürgermeister-Kandidaten aufstellen will.

Zu diesem Treffen müssen zumindest formal "alle wahlberechtigten Personen im Wahlgebiet öffentlich eingeladen werden. Eine ortsübliche Bekanntmachungsform ist deshalb angezeigt", heißt es dazu in einem Leitfaden des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die in den Räten vertretenen Parteien und in der Regel auch die bestehenden Wählergruppen müssen keine Unterstützungs-Unterschriften vorlegen, wenn sie ihren Wahlvorschlag einreichen.

Anders sieht es bei den Neulingen aus, wobei diese Regelung laut Zimmer auch die Partei "Die Linke" betrifft, weil sie aktuell noch nicht im Mainzer Landtag vertreten ist. Der Hermeskeiler Ortsverband der "Linken", der bereits seine Teilnahme auf Stadt- und VG-Ebene angekündigt hat, muss für die Kandidatur in der VG 100 in der Stadt 50 Unterstützungs-Unterschriften aufweisen. Selbiges würde auch für alle anderen neuen Gruppen gelten, die in Stadt- und VG aber nicht in Sicht sind.

Auch in einigen anderen Dörfern im Raum Hermeskeil müssen neue Gruppierungen oder Ortsbürgermeister-Kandidaten teilweise Unterstützungs-Unterschriften sammeln.

Wie viele, hängt von der Einwohnerzahl ab. Bei Kommunen mit weniger als 500 Einwohnern sind keine Unterschriften nötig (Bescheid, Hinzert-Pölert, Naurath), in Beuren, Damflos, Geisfeld, Grimburg, Neuhütten, Rascheid und Züsch sind es mindestens 25, in Gusenburg und Reinsfeld mindestens 30.

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