Fusion der Ämter: Arbeitsplätze bleiben

Saarburg · Das Amt für Wiedergutmachung mit Sitz in Saarburg wurde formell zum 1. September aufgelöst und in das neu geschaffene Landesamt für Finanzen mit Sitz in Koblenz integriert. Das bisherige Amt für Wiedergutmachung behält seinen Dienstsitz in Saarburg als Außenstelle des neu gegründeten Landesamtes, alle Arbeitsplätze der Mitarbeiter bleiben erhalten.


Für die vom Amt betreuten Bezieher von Entschädigungsrenten ändern sich lediglich einige Kontaktdaten. Die Mitarbeiter des Amtes, von denen sie zum Teil schon seit Jahrzehnten betreut werden, bleiben ihnen auch weiterhin als Ansprechpartner erhalten. Das Amt für Wiedergutmachung in Saarburg ist als Entschädigungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz zuständig für die Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG). Es betreut ein Drittel der gesamten Leistungsbezieher nach dem BEG, die zu mehr als 98 Prozent außerhalb Europas leben. Außerdem ist das Amt zuständig für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Härtefonds des Landes Rheinland-Pfalz zur Unterstützung von Opfern des Nationalsozialismus. Die Hauptaufgabe des Amtes besteht heute in der Betreuung der laufenden Rentenfälle und Härteausgleichszahlungen sowie in der Bearbeitung von Anträgen im Rahmen des für verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden gewährten Heilverfahrens. Insgesamt betreut das Amt aktuell 10 000 von bundesweit 30 000 Fällen. Die Änderungen sind Teil der Reform der Finanzverwaltung des Landes. red

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