Gang nach Karlsruhe?

FREUDENBURG. Auch nach sechs Jahren ist der Streit um den Hangrutsch im Baugebiet Eiderberg möglicherweise noch lange nicht zu Ende.

Der Gemeinderat hat im nichtöffentlichen Teil seiner jüngsten Sitzung mit Mehrheit beschlossen, prüfen zu lassen, ob die im Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz zugelassene Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt werden soll. Um die Frist zu wahren, sei vorsorglich Revision eingelegt worden, teilte Ortsbürgermeister Bernd Gödert auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds mit. Bevor die Gemeinde endgültig den Gang nach Karlsruhe angetreten wird, soll zusammen mit der Kommunalaufsicht und der Gemeindeversicherung juristischer Rat eingeholt werden. Nach Auffassung von Bürgermeister Günther Schartz stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, vom Bundesgerichtshof klären zu lassen, wie weit die Informationspflicht eines Gemeindevertreters geht - im anhängigen Fall die des Freudenburger Ex-Ortsbürgermeisters Michael Braunshausen. Diese Frage sei von genereller Bedeutung, auch in Zusammenhang mit möglichen weiteren Klagen von Bewohnern im Freudenburger Neubaugebiet Eiderberg, deren Häuser durch den Hangrutsch beschädigt wurden oder noch beschädigt werden könnten. Im aktuellen Rechtsstreit zwischen Gemeinde und Häusle-Bauer Stefan Braunshausen hatten sowohl das Landgericht Trier als auch das Oberlandesgericht Koblenz klipp und klar entschieden, dass der Ex-Ortsbürgermeister als Vertreter der Gemeinde gewusst haben muss, dass der Eiderberg rutschgefährdet ist. Auch hätte er die Pflicht gehabt, sich sachkundig zu machen und auf die Gefahr hinzuweisen. Es sei ihm zudem nicht unmöglich gewesen, sich die aktenkundigen Informationen zu beschaffen.Ortsbürgermeister befürchtet weitere Klagen

Unter Berücksichtigung dieser Faktoren kommt Justitia zu dem Ergebnis, dass der Ex-Ortsbürgermeister Häusle-Bauer Braunshausen beim Verkauf des Grundstückes "arglistig" getäuscht habe. Michael Braunshausen weist diesen Vorwurf zurück, arglistig habe er nicht gehandelt. Auch vor dem Hintergrund der Arglist müsse beraten werden, ob Revision eingelegt wird, meinte Günther Schartz. Gödert ist der Auffassung, dass "es nicht sein kann, dass derjenige, der gutgläubig ein Grundstück verkauft hat, der Dumme ist und auf der Strecke bleibt". Der Familie Stefan Braunshausen bringt Gödert Verständnis entgegen. "Der lange Rechtsstreit hat an den Nerven gezerrt", aber der Gemeinderat müsse das Allgemeinwohl berücksichtigen. Auch er befürchtet weitere Klagen. Häusle-Bauer Stefan Braunshausen wünscht sich, dass der Rechtsstreit endlich ein Ende hat. Er kann nicht verstehen, dass sich die Gemeinde mit dem Gedanken trägt, in die Revision zu gehen. Denn die beiden Urteile lassen "absolut keinen Zweifel daran, dass wir in der gesamten Bauphase und darüber hinaus keinen Fehler gemacht haben". "Jahrelang ist gegen uns Stimmung im Dorf gemacht worden, wir hätten Schuld an den Schäden an unserem Haus. Das stimmt aber nicht." Er gibt zu bedenken, dass er vom damaligen Ortsbürgermeister aufgefordert worden sei, zu klagen, obwohl er sich mit der Gemeinde hätte gütlich einigen wollen. Das sei aber schroff abgelehnt worden.

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