Geändertes Gesetz zum Straßenausbau Zerfer wollen schnell weg von Einmalbeiträgen

Zerf · Der Hochwaldort Zerf zählt zu den ersten in der Region, die auf ein neues Landesgesetz reagieren. Demnach sollen Anlieger nicht mehr auf einen Schlag hohe Summen für den Straßenausbau zahlen müssen. Spätestens ab 2024 gilt das für alle Gemeinden landesweit. In Zerf will der Rat aber schon jetzt handeln.

 Die Ortsdurchfahrt (Trierer Straße/B407) in Zerf ist vor kurzem komplett erneuert worden. Doch im Ort stehen weitere größere Ausbauprojekte unmittelbar bevor. Der Gemeinderat will daher schon jetzt sein Modell für Anliegerbeiträge umstellen, obwohl er dafür bis 2024 Zeit hätte.

Die Ortsdurchfahrt (Trierer Straße/B407) in Zerf ist vor kurzem komplett erneuert worden. Doch im Ort stehen weitere größere Ausbauprojekte unmittelbar bevor. Der Gemeinderat will daher schon jetzt sein Modell für Anliegerbeiträge umstellen, obwohl er dafür bis 2024 Zeit hätte.

Foto: Trierischer Volksfreund/Christa Weber

Eine Frage beschäftigt zurzeit viele Gemeinden im Land: Wann ist der beste Zeitpunkt, um das Modell für die Anliegerbeiträge zum Straßenausbau im Ort umzustellen? Denn daran etwas ändern, das müssen in nächster Zeit viele Städte und Dörfer. Der Grund dafür ist das im Mai vom Landtag geänderte Kommunalabgabengesetz. Es macht ab spätestens 2024 wiederkehrende Beiträge zur Regel.