Geht Schulstreit vor Gericht?

Perl-Besch · Die Gemeinde Perl will die Entwidmung notfalls per Klage erzwingen.

Perl-Besch (cbe) Die Polit-Kontroverse um die Grundschule in Besch wird möglicherweise demnächst die Justiz beschäftigen: Der Gemeinderat von Perl (Kreis Merzig-Wadern) hat mit großer Mehrheit beschlossen, dass die Gemeinde nötigenfalls den Klageweg beschreiten wird, wenn das Bildungsministerium das seit vergangenem Jahr ungenutzte Schulgebäude in Besch nicht für den Abriss freigibt. Bislang verweigert Bildungsminister Ulrich Commerçon die Freigabe, weil er den von der Gemeinde geplanten Abriss als Verstoß gegen das Schulordnungsgesetz betrachtet.
Der Perler Rat hatte 2016 beschlossen, dass die in Besch eingerichtete Dependance der Grundschule Dreiländereck in Perl zum Schuljahr 2016/2017 geschlossen werden soll. Alle Schüler, die bislang in Besch unterrichtet worden waren, sind seither in Perl untergebracht. Die Schulschließung hatte vor Ort heftigen Widerstand hervorgerufen, unter anderem hatte sich eine Bürgerinitiative gegründet, die sich für den Erhalt des Schulstandorts Besch stark macht. Die Kontroverse wurde und wird auch auf landespolitischer Ebene ausgetragen, unter anderem gab es Zwist zwischen dem SPD-geführten Bildungsministerium und der Kommunalaufsicht im CDU-geführten Innenministerium, ob der Beschluss der Gemeinde zur Schließung rechtens sei. Mit Verweis auf die im Vorfeld nicht erfolgte Abstimmung der Schließung mit dem Bildungsministerium lehnt Minister Commerçon bislang eine Entwidmung des Schulgebäudes ab. Die Gemeinde indes will auf dem Gelände, auf dem die Schule steht, den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Bürgerhaus errichten. Dafür hatte sich im Mai der Gemeinderat mit großer Mehrheit ausgesprochen. Die alte Schule solle dafür weichen und abgerissen werden.
Eigentlich sollte der Gemeinderat nun in nichtöffentlicher Sitzung darüber befinden, wer den Auftrag zum Rückbau (also Abriss) des Gebäudes erhalten soll. Diesen Beschluss hat das Gremium allerdings vertagt. Man war sich quer durch die Fraktionen einig, dass auf Grund der unterschiedlichen Rechtsauffassungen in der Angelegenheit das Risiko bestünde, dass ein solcher Beschluss sich als grob rechtswidrig herausstellen könnte.
Allerdings will die Gemeinde nun rechtliche Klarheit schaffen. Darum hat der Rat zwei Dinge beschlossen: Zum einen soll die Gemeindeverwaltung das Bildungsministerium auffordern, binnen 14 Tagen über die geforderte Entwidmung des Schulgebäudes und damit über die Freigabe zum Abriss zu befinden. Sollte binnen dieser Frist keine Entscheidung seitens des Ministeriums gefallen sein oder die Freigabe weiter verweigert werden, will die Gemeinde den Klageweg beschreiten und vors Verwaltungsgericht ziehen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Ernst-Rudolf Ollinger verwies in der Sitzung darauf, dass es in dieser Angelegenheit mitunter sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen gebe. "Bisher hat allerdings noch niemand das Gericht angerufen." Es sei nun an der Zeit, über eine Feststellungsklage Rechtssicherheit zu schaffen.
Der Grünen-Vertreter im Rat, Karl Raczek, sprach von einer "juristischen Grauzone". Weiter meinte er: "Wichtige Fragen sind noch nicht abschließend geklärt." Darum könne der Rat heute nicht einen Abriss beschließen, der sich im Nachhinein gegebenenfalls als rechtswidrig herausstellen könnte. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Michael Fixemer begrüßte grundsätzlich, dass die Kontroverse nun juristisch geklärt werden solle. Nicht einverstanden sei die SPD mit der von CDU-Mann Ollinger vorgeschlagenen Fristsetzung in Richtung des Ministeriums. "Da werden wir definitiv nicht mitgehen", stellte Fixemer klar. Franz Keren (FDP) urteilte: "Es geht nur noch darum, dieses Spiel schnellstmöglich zu beenden." Es bringe keinem etwas, wenn der Streit um die Bescher Schule noch länger andauere. Das sah auch die große Mehrheit der Ratsmitglieder so: Nur zwei enthielten sich, als der Rat die Verwaltung ermächtigte, im Falle einer weiteren Verweigerung der Freigabe des Schulgebäudes durch das Ministerium den Rechtsweg zu beschreiten. Dass die Gemeinde dem Ministerium eine Frist von 14 Tagen setzen soll, um das Einvernehmen mit dem Abriss herzustellen, dafür stimmten nur die CDU- und FDP-Vertreter, die SPD lehnte dies ab.

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