Geldregen für Kreis-Kommunen

MERZIG-WADERN. Seit 2000 hatte Mettlach gegen die Erhebung der Kreisumlage Widerspruch eingelegt, andere Gemeinden waren gefolgt. Um den Rechtsstreit zu beenden, zahlt der Kreis die Umlage teilweise zurück.

Der seit Jahren schwelende Rechtsstreit zwischen dem Landkreis Merzig-Wadern und den ihm angehörenden Kommunen um die Festsetzung der Kreisumlage nähert sich einem außergerichtlichen Vergleich. Der Kreistag erteilte in seiner Sitzung am Montag Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich den Auftrag, einen Vergleich mit der Gemeinde Mettlach anzustreben, der auf dem Kompromissvorschlag basiert, den der Kreis den Gemeinden in diesem Jahr unterbreitet hatte. In erster Instanz erfolgreich Mettlach hatte im Jahr 2000 als erste Kommune im Kreis Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid für die Kreisumlage eingelegt. Die Mettlacher monierten zu wenige Beteiligungsmöglichkeiten für die Gemeinde im Zuge des Festsetzungsverfahrens. Auch in den Folgejahren ging die Gemeinde mit juristischen Mitteln gegen die Umlagebescheide vor. Ab dem Jahr 2002 schlossen sich nach und nach alle Kreis-Gemeinden mit Ausnahme von Wadern und Perl diesen Widersprüchen an. Gesamtrückzahlung von 4,6 Millionen Euro

Im Jahr 2003 hatte Mettlach mit seiner Klage gegen die Kreisumlagen-Festsetzung vor der saarländischen Verwaltungsgericht Erfolg, die Angelegenheit wurde seither vor dem Oberverwaltungsgericht weiterverhandelt. Seit 2003 war der Kreis wegen der juristischen Niederlage in erster Instanz gezwungen, sämtliche freiwilligen Leistungen über Kassenkredite und nicht mehr über die von den Gemeinden erhobene Kreisumlage zu finanzieren. In den vergangenen Monaten war nun Bewegung in die Kontroverse gekommen: Der Kreis hatte der Gemeinde Mettlach einen Vergleichsvorschlag vorgelegt, der eine Teilrückerstattung der in den Jahren 2000 bis 2002 erhobenen Kreisumlage an die Gemeinden des Kreises vorsieht. Im Gegenzug müssten diese dafür ihre Einsprüche gegen die Umlagebescheide zurückziehen. Insgesamt würde der Kreis den Gemeinden rund 4,6 Millionen Euro zurückzahlen, die sich in unterschiedlicher Höhe auf die einzelnen Kommunen verteilen. Seit Juli haben nach und nach alle Gemeinden bis auf Mettlach diesem Vergleichsvorschlag zugestimmte, zuletzt nahm der Stadtrat von Merzig Ende September die Rückzahlungsofferte des Kreises an. Damit ist nun formal der Weg frei für die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen mit der Gemeinde Mettlach. Diese sollen nach den Vorstellungen des Landkreises bis zum Jahresende abgeschlossen sein.

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