Gemeinde lehnt Asphaltanlage ab - Taben-Rodter Rat sagt Nein zu geplantem Projekt

Taben-Rodt · Die Bürgerinitiative gegen die Asphaltmischanlage Taben-Rodt ist nicht die einzige Organisation, die sich gegen das im Steinbruch geplante Projekt ausspricht. Der Ortsgemeinderat Taben-Rodt hat dem Vorhaben sein Einvernehmen verweigert. Die Verbandsgemeindeverwaltung äußert massive Bedenken und die Saar-Obermosel-Touristik lehnt es ab.

 Negative Auswirkungen auf den Tourismus befürchten die Saarburger Verbandsgemeindeverwaltung und die Saar-Obermoseltouristik für den Fall, dass die Asphaltmischanlage bei Taben-Rodt gebaut wird. Blick von der Brücke über die Saar auf den Taben-Rodter Steinbruch: Dort soll eine neue Asphaltmischanlage gebaut werden.

Negative Auswirkungen auf den Tourismus befürchten die Saarburger Verbandsgemeindeverwaltung und die Saar-Obermoseltouristik für den Fall, dass die Asphaltmischanlage bei Taben-Rodt gebaut wird. Blick von der Brücke über die Saar auf den Taben-Rodter Steinbruch: Dort soll eine neue Asphaltmischanlage gebaut werden.

Foto: Marion Maier

Noch ist nicht klar, ob die Düro-Werke mit ihrem Antrag für den Bau einer Asphaltmischanlage in ihrem Steinbruch an der Saar bei Taben-Rodt erfolgreich sind. Zwar hatte es von Seiten der Genehmigungsbehörde, der Kreisverwaltung, im öffentlichen Erörterungstermin zu den Einwendungen gegen das Projekt entsprechende Andeutungen gegeben. Aber Stephan Schmitz-Wenzel von der Kreisverwaltung hatte auch angekündigt, dass mit einer endgültigen Entscheidung frühestens Mitte April zu rechnen sei.

Die Rolle der Ortsgemeinde: Die Ortsgemeinde spielt in dem Genehmigungsverfahren eine besondere Rolle. Sie wurde nach dem Einvernehmen gefragt, weil es sich um ein Bauvorhaben im Außenbereich handelt. Sie darf das Einvernehmen aber nur aus bestimmten, im Baugesetzbuch festgelegten Gründen verweigern. Und das hat sie getan, sie hat Nein gesagt. Doch das muss nicht viel bedeuten. Ist die Genehmigungsbehörde der Meinung, dass die Taben-Rodter ihr Einvernehmen zu Unrecht versagt haben, kann sie das Einvernehmen ersetzen.

Der Ortsgemeinderat hat sich laut dem Beigeordneten Hans-Joachim Wallrich in dieser Sache juristisch beraten lassen. Er hat ein Gutachten bei der Andernacher Anwaltskanzlei Jeromin und Kerkmann in Auftrag gegeben, die auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist. Die Verbandsgemeindeverwaltung und auch die Bürgerinitiative gegen die Asphaltmischanlage Taben-Rodt (Biat) haben ihre Argumentation in Teilen ebenfalls auf dieses Gutachten gestützt.

Die gemeinsame Argumentation: Alle drei machen demnach geltend, dass die Asphaltmischanlage nicht privilegiert sei und widersprechen damit der von Schmitz-Wenzel im Erörterungstermin geäußerten Einschätzung der Kreisverwaltung. Hintergrund: Laut Baugesetzbuch dürfen nur privilegierte Anlagen, wie beispielsweise landwirtschaftliche Bauten oder Steinbruchsapparaturen, im Außenbereich errichtet werden. Dies kann laut Gesetz auch für Vorhaben gelten, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang zu den vorgenannten stehen.

Die Biat-Mitglieder Peter Grasmück und Josef Brittnacher führen aus, dass - anders als vom Antragsteller im Erörterungstermin vorgebracht - die Weiterverarbeitung des im Steinbruch geförderten Quarzits nicht mit der im Außenbereich zulässigen Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Produkte vergleichbar sei. Eine Asphaltmischanlage sei nun mal eine Industrieanlage.

Die Verbandsgemeindeverwaltung: Die Verbandsgemeindeverwaltung argumentiert außerdem damit, dass das Vorhaben dem Flächennutzungsplan widerspreche. Laut diesem Plan ist das Gebiet allein für Rohstoffgewinnung vorgesehen. Sie führt zudem an, dass der beantragte Standort nur wenige Meter außerhalb einer landesweit bedeutsamen Kulturlandschaft liege und diese laut Landesentwicklungsprogramm weiterzuentwickeln sei. Die Verwaltung verweist darauf, dass der Standort als Erholungsraum mittlerer Bedeutung und das direkt benachbarte Saartal als Erholungsraum mit sehr hoher Bedeutung ausgewiesen sei. Sie äußert "erhebliche Bedenken", dass sich das Vorhaben nachteilig auf den Tourismus auswirke - und das, wo doch die Verbandsgemeinde in hohem Maß touristisch geprägt sei. Sie bezweifelt zudem, dass sich die Anlage in das Landschaftsbild einfügt.

Die Verwaltung fordert zudem, dass der Zu- und Abfahrtsverkehr der Asphaltmischanlage, die auch den luxemburgischen Markt beliefern soll, nicht durch Trassem, Taben-Rodt und Kirf geführt wird, sondern Alternativrouten genutzt werden. Sie gibt zu bedenken, dass der Verkehr in den Steinbruch über eine schmale Brücke verläuft und erhöhtes LKW-Aufkommen zu Rückstaus führen könnte. Sie fordert für diese Brücke, die gleichzeitig Zugang zum Bahnsteig ist, ein Geländer, das Bürgersteig und Fahrbahn trennt.

Die Saar-Obermosel-Touristik: Die Einwände von Stefanie Koch, der Geschäftsführerin der Saar-Obermosel-Touristik, zur geplanten Asphaltmischanlage klingen zum Teil ähnlich wie die der Verbandsgemeinde. Sie sagt: "Aus touristischer Sicht habe ich mich gegen die Anlage ausgesprochen." Ihre Argumente: Die Anlage beeinträchtige das Landschaftsbild. Sie gefährde zudem die Entwicklung des Tourismus. Koch: "Wir haben uns einen Tourismus entlang der Rad- und Wanderwege aufgebaut. Je nachdem, wo man unterwegs ist, sieht man die Anlage von den Wegen der Umgebung aus." Die Gäste, die in die Region kämen, seien zudem naturverbunden. Die würde eine Asphaltmischanlage stören.

meinung

Projekt mit wenigen Freunden

Marion Maier

Das enge Saartal bei Taben-Rodt ist nicht umsonst als Erholungsraum von sehr hoher Bedeutung ausgewiesen. In diesem Bereich mit viel Grün und wenig Zersiedelung wandern und fahren Einheimische und Touristen gerne Rad. Muss ausgerechnet dort eine neue Industrieanlage gebaut werden? Viele Menschen vor Ort scheinen dies so zu sehen. Die im Taben-Rodter Steinbruch geplante Asphaltmischanlage hat nicht viele Freunde. Die Bürgerinitiative hat als erste die Stimme gegen das Projekt erhoben und per Petition 1054 Unterstützer-Unterschriften gesammelt. Die Ortsgemeinde hat Nein zur Asphaltmischanlage gesagt. Auch die Verbandsgemeindeverwaltung und die Saar-Obermosel-Touristik haben grundsätzliche Bedenken geäußert unter anderem zum Landschaftsbild und dem Tourismus. Die Antragsteller haben auf der anderen Seite wenig in die Waagschale zu werfen. Zwei Arbeitsplätze sollen durch die Anlage entstehen.

Ob sich die Düro-Werke tatsächlich einen Gefallen tun, wenn sie dieses Projekt gegen alle Widerstände in der Region durchziehen? Falls es genehmigt wird, wird vermutlich dagegen geklagt. Und auch wenn die Anlage dann mal steht, wird sie stetig kritisch beäugt.

m.maier@volksfreund.de

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