Gemeinden dulden keinen Wildwuchs

Verwilderte Rebflächen - sogenannte Drieschen - stören nicht nur das Landschaftsbild, sondern gefährden auch benachbarte Weinberge. So können Krankheiten der Drie schen-Reben auf gesunde Pflanzen in der Nähe übergreifen und sich so weiter verbreiten. Rodungsaktionen wie in Saarburg und Schoden sollen das verhindern.

 Horst Willwerts Raupentraktor wird mit alten Reben samt Stöcken ebenso fertig wie mit kleineren Bäumen. TV-Foto: Hermann Pütz

Horst Willwerts Raupentraktor wird mit alten Reben samt Stöcken ebenso fertig wie mit kleineren Bäumen. TV-Foto: Hermann Pütz

Saarburg/Schoden. Wenn Horst Willwert mit seinem Raupentraktor im Gelände unterwegs ist, sieht das mitunter spektakulär aus. So ist sein Gefährt in der Lage, Steigungen von bis zu 45 Grad zu meistern. Das erfordert vor allem Feingefühl am Steuer, das der Mann, der in Klüsserath einen Rodungsbetrieb unterhält, nun auch in Saarburg beweisen musste. Dort, auf dem Schloßberg, sollte er mit Hilfe seines Fahrzeugs einen etwa 1,4 Hektar großen verwilderten Weinberg (Driesche) von Bewuchs befreien. Im Zentrum stand dabei ein Gerät, das im Frontbereich des Raupentraktors montiert ist: ein sogenannter Forstmulcher.

Pflanzenkrankheiten dürfen sich nicht ausbreiten



"Damit entfernen wir sämtlichen Bewuchs von der Fläche, zerkleinern ihn und graben ihn ins Erdreich ein", erläutert Willwert, der mit seinem Sohn zusammenarbeitet. Auch kleinere Bäume werden auf diese Weise beseitigt.

Die so "aufgeräumte" Driesche auf Saarburgs Schlossberg, die die Stadt vor einiger Zeit gekauft und an einen Saarburger Winzer veräußert hat, wird nach Auskunft von Stadtbürgermeister Jürgen Dixius nun neu mit Reben bepflanzt. So soll sich unter anderem das Gesamtbild des Schlossbergs verbessern.

Vor allem aber soll durch die Rodungsaktion verhindert werden, dass sich Pflanzenkrankheiten, von denen die alten Drieschen-Reben eventuell befallen waren, auf benachbarte Weinberge ausbreiten. "Vor allem die Schwarzfäule ist in Weinbergsdrieschen zu finden. Aber auch Pilze und Rebläuse stellen eine Gefahr für benachbarte Lagen dar", erklärt Claus Piedmont, der bei der Landwirtschaftskammer in Trier für Weinbau-Angelegenheiten zuständig ist.

Die "Drieschenverordnung" schreibe Eigentümern von Brachflächen deshalb vor, diese von Wildwuchs zu befreien.

"Ein Jahr, nachdem eine Fläche nicht mehr bewirtschaftet wurde, geben wir Rodungsaufforderungen an die Eigentümer heraus", erklärt Piedmont. Spätestens nach zwei Jahren müssen die Drieschen dann gesäubert sein. Dabei gelte: "Drie schen, die älter als ein Jahr sind, müssen bis zum 15. März, jüngere Brachflächen spätestens bis zum 1. Mai geräumt sein." Grund für die Regelung sei der Vogelschutz.

Kosten für Rodungsaktion senken



Auch in Schoden war Willwert jüngst mit seinem Raupenfahrzeug unterwegs, um Drieschen zu säubern.

Den Auftrag hatten ihm einige Landbesitzer gegeben, die sich zusammengetan hatten mit dem Ziel, die Gesamtkosten für die Rodungsarbeiten zu drücken. Extra Eine Driesche ist ein Weinberg, der nicht mehr bewirtschaftet wird und verwildert ist. Das Problem: In Drieschen können sich Pflanzenkrankheiten, darunter die Schwarzfäule, nahezu ungehindert ausbreiten und auf bewirtschaftete Rebflächen in der Nähe übergreifen. Nach Auskunft von Claus Piedmont von der Landwirtschaftskammer in Trier beläuft sich die Gesamtfläche der Drieschen beziehungsweise der unbewirtschafteten Weinberge in Saarburg auf rund drei Hektar.

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