Gemeinden kämpfen gegen Hundedreck

Saarburg/Irsch/Freudenburg/Ockfen · Einige Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Saarburg haben bereits die Hundesteuer erhöht. Irsch erwägt diesen Schritt. Freudenburg hat eine interessante Lösung für die Beseitigung der Hinterlassenschaften der Vierbeiner gefunden. Doch meist bleibt die Beseitigung an den örtlichen Gemeindearbeitern hängen.

 Das Ausführen von Hunden in öffentlichen Anlagen, insbesondere auf Kinderspielplätzen wie auf diesem (gestellten) Foto, ist gesetzlich verboten, wird aber immer wieder ignoriert. TV-Foto: Herbert Thormeyer

Das Ausführen von Hunden in öffentlichen Anlagen, insbesondere auf Kinderspielplätzen wie auf diesem (gestellten) Foto, ist gesetzlich verboten, wird aber immer wieder ignoriert. TV-Foto: Herbert Thormeyer

Saarburg/Irsch/Freudenburg/Ockfen. Der Ockfener Ortsbürgermeister Leo Steinmetz ist entsetzt: "Vor einigen Monaten haben wir einen Hundehaufen auf dem Tisch einer Sitzgarnitur für Wanderer gefunden." Das mache bestimmt kein Hund von sich aus. Daraufhin erhöhte der Ortsgemeinderat die Hundesteuer von 46 auf 60 Euro für den ersten Hund.
Das Problem in allen Orten der Touristenregion ist für Steinmetz: "Man sieht Hund und Herrchen nicht auf den ersten Blick an, ob es ein Besucher ist." Rund 1400 Hunde leben in der Verbandsgemeinde Saarburg. Mit 35 Euro zahlen Hundehalter in Fisch am wenigsten und mit 75 Euro in Mannebach am meisten für ihren Vierbeiner.
Hundesteuer für Gassibags


In Irsch denkt der Ortsgemeinderat gerade über eine Erhöhung nach, denn auch hier häufen sich die Vorfälle, gerade in der Nähe des Sportplatzes und am Kindergarten. Ortsbürgermeister Jürgen Haag ruft zur verstärkten Wachsamkeit auf, will aber andererseits kein Spitzelsystem forcieren: "Wir können da nur appellieren."
Für den Irscher Hundehalter Markus Löwe, Herrchen von "Jacky", einer siebenjährigen Jack-Russell-Dame, ist das alles kein Problem: "Ich habe bei Spaziergängen immer eine Tüte und einen Plastikhandschuh dabei." Abfalleimer gebe es schließlich überall.
Die Ortsgemeinde Freudenburg hat ihre Hundesteuer zu Jahresbeginn um genau zwei Euro erhöht. "Von dem Geld unserer 106 Hundehalter habe ich Gassibags gekauft und an die Halter verteilt", erklärt Ortsbürgermeister Bernd Gödert. Das sind kleine Plastikboxen mit Tüten drin. Die Boxen sind leicht an der Hundeleine zu befestigen und: "Da kann man schon von weitem erkennen, ob jemand Hundesteuer zahlt oder nicht."
"Wenn die Hundesteuer erhöht wird, kann es auch die Falschen treffen", gibt der Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Leo Lauer, zu bedenken. Natürlich gebe es in jedem Ort Hunde, die nicht angemeldet sind, deren Herrchen oder Frauchen also unter Umständen doppelt dreist sind: Weder zahlen sie, noch kümmern sie sich um die Hinterlassenschaften ihrer Schützlinge.
Nur die Bürger vor Ort könnten da mit einer Meldung weiterhelfen.
Die meisten Beschwerden gehen bei Michael Meyer im Saarburger Ordnungsamt jedoch über Hundegebell ein - bis zu 15 im Jahr. Am Saarufer der Stadt sollen jetzt Tütenspender aufgestellt werden. "Die Vermeidung von Verschmutzungen ist für jeden Hundehalter Pflicht", sagt Meyer.
Bis zu 5000 Euro Bußgeld kann die Behörde beim Verstoß gegen die Gefahrenabwehrverordnung verhängen, die den Umgang mit Hunden regelt. Es besteht Anleinpflicht. Öffentliche Anlagen, Kinderspielplätze, Weiher, Brunnen oder Wasserbecken sind tabu.
Die örtlichen Gemeindearbeiter müssen das Fehlverhalten der Hundehalter ausbaden und den Hundedreck beseitigen. "Oft wird das ganze Ausmaß der Dreistigkeit am oberen Ende der Leine erst beim Mähen der Rasenflächen sichtbar", bedauert Michael Meyer vom Ordnungsamt. Bereits seit dem ausgehenden Mittelalter, im 15. Jahrhundert, mussten die lehensrechtabhängigen Bauern für ihre Hundehaltung "Hundekorn" bezahlen und ihre "Hundegestellungspflicht" im Rahmen der Jagdfrondienste bei ihrem Lehnsherrn ablösen, wie das Bundesfinanzministerium informiert. Im damals noch dänischen Herzogtum Holstein führte König Christian VII. bereits am 20. März 1807 die Hundesteuer ein, um Kommunen die Möglichkeit zu geben, ihre Armenkassen aufzubessern. In Deutschland wurde die Hundesteuer erstmals als seuchenpolizeiliche Maßnahme zur Verringerung der Hundezahl und damit der Tollwutgefahr mit der Verordnung vom 19. Mai 1809 und Abgabe ab 1. Juli 1809 in Sachsen-Coburg eingeführt. Quelle: wikipedia

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