Dorfentwicklung Auch in Greimerath werden künftig alle für den Straßenausbau zahlen

Greimerath · Greimerath setzt künftig auf wiederkehrende Straßenausbaubeiträge. Die Gemeinde schreibt außerdem den auf dem Dorfplatz geplanten Pavillon neu aus. Was sie damit erreichen will.

 Der Greimerather Ortsgemeinderat hat beim Straßenbau die Umstellung auf wiederkehrende Beiträge beschlossen.

Der Greimerather Ortsgemeinderat hat beim Straßenbau die Umstellung auf wiederkehrende Beiträge beschlossen.

Foto: Herbert Thormeyer

  Bislang müssen sich nur die direkten Anlieger einer Straße, die in Greimerath ausgebaut wird, mit einem Beitrag an den Kosten beteiligen. Die Landesregierung hat jedoch angeordnet, dass bis 2024 alle Kommunen auf wiederkehrende Beiträge umgestellt haben. Das bedeutet: Alle Eigentümer von bebauten oder bebaubaren Grundstücken beteiligen sich an den Kosten des Straßenausbaus, die dadurch für die einzelnen Anlieger erheblich sinken. Zur Kasse gebeten wird allerdings jedes Mal, wenn eine Straße ausgebaut wird.

Diese Umstellung hat jetzt der Greimerather Ortsgemeinderat per Satzung vollzogen. Zum ersten Mal zum Tragen kommen wird das wohl mit dem Ausbau der Hauptstraße, voraussichtlich 2023. Ortsbürgermeister Edmund Schmitt findet: „Das ist die gerechteste Lösung für alle.“

Seit 2014 ist Greimerath gemeinsam mit Kell am See im Städte­bauförderprogramm der Landesregierung. 2,4 Millionen Euro darf der 1000-Einwohner-Ort seitdem in seine Erneuerung stecken.

Zu den dadurch erst möglichen Investitionen gehört ein Pavillon mit Kiosk, der auf dem Dorfplatz entstehen soll. Das Ergebnis der Ausschreibung war jedoch eine Überraschung, denn die Firma wollte rund 70 Prozent mehr, als die Kostenberechnungen ergeben hatten. Die Zimmerer- und Klempnerarbeiten sind in diesem Auftrag mit drin. Der Pavillon wurde nun etwas „abgespeckt“. Am Dach wurde die einheitliche Holzplatte durch eine Sparrenkonstruktion ersetzt. „Das ist günstiger“, sagt Ortschef Schmitt. Der Pavillon wird jetzt neu ausgeschrieben.

Der Pressesprecher der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, Frank Weilerswist, erklärt dazu: „Wenn bei Ausschreibungen keine Angebote oder Angebote mit unverhältnismäßig hohen Angebotspreisen eingehen, wird die Ausschreibung aufgehoben. Erfolgt die Aufhebung auf Grund eines überteuerten Angebotes und ist damit die Finanzierung wegen der Preisspanne zwischen aktueller Kostenberechnung und dem Ausschreibungsergebnis nicht gesichert, wird in der Regel das Leistungsverzeichnis durch den Planer überprüft und gegebenenfalls die Ausführung der Maßnahme geändert.“

Im Rahmen der zunächst öffentlichen Ausschreibung für den Dorfplatz in Greimerath wurde laut Weilerswist kein Angebot abgegeben. Daher sei sie aufgehoben worden. An der nachfolgenden beschränkten Ausschreibung seien drei Firmen beteiligt worden. Nur eine Firma habe ein Angebot eingereicht. Da dieses Angebot um rund 70 Prozent höher liege als die durch den Architekten erstellte Kostenberechnung, sei die Finanzierung nicht mehr gesichert. Die beschränkte Ausschreibung sei deshalb aufgehoben und die Maßnahme auf Änderungen überprüft worden.

Im Januar rollen die ersten Baumaschinen auf den Dorfplatz, wenn mit den Maurerarbeiten losgelegt wird. Edmund Schmitt  sagt: „Wir hoffen, dass wir insgesamt im Rahmen der Fördermöglichkeiten bleiben, sonst müsste die Gemeinde draufzahlen.“

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