Keine Finanzspritze vom Land Gemeinderat Paschel streitet um Zuschuss für Straße

Paschel · Die Gemeinde Paschel hofft auf eine Förderung des Landes für den Ausbau der Brunnenstraße. Doch nun kam zum achten Mal eine Absage – weil der Ort das Projekt finanziell allein stemmen könne. Der Gemeinderat sieht das anders.

 Die Brunnenstraße in Paschel ist 2017/18 ausgebaut worden. Die Gemeinde hatte auf Landeszuschüsse gehofft. Die gibt es jedoch nicht, weil die beantragten Fördermittel nur für besonders finanzschwache Gemeinden gedacht sind.

Die Brunnenstraße in Paschel ist 2017/18 ausgebaut worden. Die Gemeinde hatte auf Landeszuschüsse gehofft. Die gibt es jedoch nicht, weil die beantragten Fördermittel nur für besonders finanzschwache Gemeinden gedacht sind.

Foto: Trierischer Volksfreund/Christa Weber

Die Brunnenstraße in Paschel beschäftigt den dortigen Gemeinderat seit geraumer Zeit. Die Gemeindestraße war voller Schlaglöcher, eine Stützmauer beschädigt, ein Ausbau aus Sicht der Ratsmitglieder überfällig. Doch sie stellten das Projekt immer wieder zurück, weil die Ortsgemeinde auf einen Zuschuss des Landes aus dem sogenannten Investitionsstock (I-Stock) hoffte.

Mit diesem Instrument, das im Landesfinanzausgleichsgesetz verankert ist, greift das Land Rheinland-Pfalz strukturschwachen Kommunen unter die Arme. Aus dem Topf werden allerdings nur solche Projekte gefördert, „die das Gemeinwohl erfordert“ und für die keine anderen Landesmittel abrufbar sind. Acht-mal hat die Gemeinde Paschel laut Ortsbürgermeister Maurice Meysenburg bereits für ihre Brunnenstraße Zuschüsse aus dem I-Stock beantragt. Acht-mal gab es eine Absage von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, so auch für 2019. Die Gemeinde hat zwischenzeitlich mit dem Ausbau begonnen und ihn 2018 abgeschlossen.

„Ich finde das nicht in Ordnung, es regt mich auf“, erklärte Paschels Ortschef in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. „Die Guten, die sparen, sind am Ende die Gestraften“, beklagte er. Wer als Gemeinde Schulden mache, bekomme dagegen Unterstützung. So würden oft große Projekte gefördert, und für die Kleinen bleibe nichts mehr übrig. Als Ursache für seinen Ärger nannte Meysenburg die Begründung des Landes für die Zuschussabsage. Die ADD habe sinngemäß mitgeteilt, dass Paschel finanziell zu gut dastehe, um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können.

Im Gemeinderat stand nun die Frage im Raum, ob man dennoch einen weiteren Anlauf nehmen und die Verwaltung in Saarburg für 2020 einen neuen Antrag formulieren solle. Bürgermeister Jürgen Dixius erläuterte im Rat, warum die Verwaltung davon abrate. Die Erfolgsaussichten seien mehr als gering, sagte Dixius. Denn im Schreiben der ADD, das die Kreisverwaltung noch nicht an die Ortsgemeinde übermittelt hat, werde sinngemäß mitgeteilt, dass Paschel keine Kreditschulden habe und auch nach dem Ausbau der Straße schuldenfrei sei. Deshalb komme eine Förderung nicht infrage.

Generell sind die Mittel im Investitionsstock laut Dixius „äußerst knapp“. Es könnten weit weniger Projekte daraus bedient werden als noch vor sechs oder sieben Jahren. Die Zuteilung erfolge über den Landkreis und über Prioritätenlisten. Pro Verbandsgemeinde könnten in der Regel nur zwei Förderprojekte für den I-Stock benannt werden. Wenn wie in Saarburg-Kell 2020 drei größere Hochbauprojekte bevorstünden, hätten kleinere Straßenbauvorhaben geringere Chancen.

Die ADD bestätigt auf TV-Nachfrage, dass für die Brunnenstraße in Paschel zwischen 2013 und 2019 mehrere Anträge an den I-Stock gestellt und abgelehnt worden seien. Die Behörde spricht von sieben Absagen. Zur Begründung heißt es: „Die Alleinfinanzierung ist zumutbar, sodass kein Finanzierungsbedarf besteht.“ Zuwendungen dürften nur gewährt werden, wenn die im Landesgesetz definierten Voraussetzungen vorlägen. Zudem sei dies nur möglich, „wenn der Zuwendungszweck trotz Heranziehung aller eigenen Finanzierungsmittel und finanzieller Hilfen Dritter bei gleichzeitiger Berücksichtigung der sonstigen Aufgaben des Empfängers ohne die Zuwendung nicht erreicht werden kann“. Die Höhe eines Zuschusses richte sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde und dem Landesinteresse an dem Vorhaben. Alle Projekte aus einem Landkreis würden in einer Prioritätenliste aufgenommen, deren Vorgaben bindend seien. Die ADD betont, dass die Größe von Gemeinden dabei keine Rolle spiele. Es könnten auch „kleine“ Gemeinden in den Genuss einer Förderung kommen.

Eine Erklärung, die den Pascheler Ratmitgliedern nicht ausreicht. Einige äußerten ihren Unmut darüber, dass sie 2017 die Straße auch deshalb angepackt hätten, weil es damals von der VG-Verwaltung geheißen habe, der Zuschussantrag werde diesmal „durchgehen“. Dies habe man auch den Bürgern so kommuniziert. Die Gemeinde habe damals ihren Eigenanteil an den Ausbaukosten von 40 auf 35 Prozent gesenkt, erinnerte sich Meysenburg, um die Chancen auf den I-Stock-Zuschuss zu erhöhen. Damit habe man die Bürger stärker belastet, die über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge die restliche Summe tragen müssten. Den Zuschuss – würde er doch noch bewilligt – gäbe es nur auf den Gemeindeanteil. Laut Meysenburg hat die Gemeinde auf etwa 41 000 Euro Förderung gehofft, bei Gesamtausbaukosten von 296 000 Euro und einem Gemeindenanteil von etwa 104 000 Euro.

Bürgermeister Dixius empfahl dem Rat, vor einer Entscheidung über einen erneuten Antrag das „sehr klare“ Ablehnungsschreiben der ADD zu studieren. Der Rat vertagte den Punkt bis zur nächsten Sitzung. Ortschef Meysenburg bekräftigte allerdings: „Wenn wir nichts machen, ist die Geschichte gestorben.“ Es müssten doch auch einmal die Gemeinden belohnt werden, die immer sparsam mit ihrem Geld umgingen. Dies beweise Paschel wieder mit dem aktuellen Doppelhaushalt, der einstimmig verabschiedet wurde (siehe Info).

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