Gericht klärt Streit um Rederecht

Trier/Lampaden · Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage eines Ratsmitglieds von Lampaden abgewiesen. Bei dem Streit ging es um die Frage, ob dem kürzlich zum Ortsbürgermeister gewählten Politiker Martin Marx im November 2013 in einer Ratssitzung unrechtmäßig das Rederecht verweigert wurde. Das Gericht hat diese Klage nun als unzulässig erklärt.

 Dieses Schild steht am Eingang von Lampaden. Mit einem Vorfall in diesem Ort hat sich das Trierer Verwaltungsgericht befasst.TV-Foto: Axel Munsteiner

Dieses Schild steht am Eingang von Lampaden. Mit einem Vorfall in diesem Ort hat sich das Trierer Verwaltungsgericht befasst.TV-Foto: Axel Munsteiner

Trier/Lampaden. In der Pressemitteilung des Trierer Verwaltungsgerichts über einen aktuellen Urteilsspruch stehen zwar keine Namen (Aktenzeichen: 1 K 1675/13.TR). Auch der Ort des Vorfalls wird lediglich vage mit "kleiner Gemeinde im Hochwald" angegeben.
Doch dass es bei der juristischen Auseinandersetzung um einen Streit in Lampaden (Verbandsgemeinde Kell) geht, steht zweifelsfrei fest und wird dem TV auf Nachfrage auch bestätigt.
Vorfall passierte im Herbst 2013


Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Klage eines früheren Ratsmitglieds dieser "kleinen Gemeinde" abgewiesen, der "zwischenzeitlich zum Bürgermeister gewählt wurde". Beim Kläger handelt es sich somit um Martin Marx, der sich am 25. Mai in Lampaden beim Duell gegen den CDU-Kandidaten Gerhard Willems durchgesetzt hatte.
Im Rechtsstreit, mit dem sich das Gericht befasst hat, ging es um eine Sitzung vom 6. November 2013, als Marx noch Oppositionspolitiker war und Ewald Hermesdorf (CDU) den Posten des Gemeindechefs innehatte. Letzterer war bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 nicht mehr angetreten.
Marx hatte als Kläger geltend gemacht, dass ihm in der besagten Ratssitzung das Rederecht rechtswidrig verweigert worden sei. Damals, vor acht Monaten, wurde im Lampadener Gremium über die Änderung einer Beitragssatzung gesprochen. Bei diesem Tagesordnungspunkt habe sich der Kläger, also Marx, zu Wort gemeldet, und der Sachbearbeiterin der VG-Verwaltung mehrere Fragen gestellt. In der Folge sei es zu Diskussionen mit dem damaligen Ortschef, also Hermesdorf, "über den Umfang des dem Kläger zustehenden Frage- und Rederechts" gekommen, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
Ratssitzung mit Nachspiel



Schließlich habe der Kläger (Marx) den Sitzungstisch verlassen und im Zuschauerraum Platz genommen. Als Konsequenz dieses Vorfalls hatte Marx geklagt und wollte feststellen lassen, ob ihm im November 2013 das Rederecht rechtswidrig verweigert wurde. An diesem Begehren hielt Marx auch fest, als er vor knapp einem Monat selbst zum neuen Lampadener Ortschef gewählt wurde.
Das Trierer Gericht hat diese Klage nun als unzulässig abgewiesen. In der Begründung heißt es, dass "ein Kommunalverfassungsstreitverfahren der Abgrenzung von Kompetenzen der Gemeindeorgane und nicht der losgelösten Kontrolle der objektiven Rechtmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns dient".
Vergleichbare Konstellationen seien nunmehr ausgeschlossen. Denn nach seiner Wahl zum Bürgermeister habe der Kläger, also Marx, zukünftig selbst als Sitzungsleiter über das Rederecht der Ratsmitglieder zu entscheiden. Auch das Argument von Marx, dass die Beschneidung seines Rederechts dazu geführt habe, dass der Lampadener Rat einen fehlerhaften Beschluss gefasst habe, trifft nach Auffassung des Gerichts nicht zu. Denn "der Kläger sei willentlich der Abstimmung ferngeblieben", heißt es in der Urteilsbegründung.
Urteil noch nicht rechtskräftig


Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig. Sollten die Beteiligten mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, können sie innerhalb eines Monats den Antrag stellen, dass eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen wird.
Zwischen Marx und Hermesdorf hatte es schon vor dem Vorfall im November 2013 mehrfach Streit gegeben. Unter anderem hatte es zwischen beiden eine juristische Auseinandersetzung gegeben, nachdem Hermesdorf Marx im Mai 2012 wegen "groben Ungebührs" aus einer Ratssitzung geworfen hatte.
Diesen Fall hatte das Verwaltungsgericht Trier im März 2013 mit einem Schlichterspruch beigelegt. ax

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