Gericht verhandelt über Trunkenheitsfahrt

Koblenz · Koblenz (itz) Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz wird am Montag, 17. Juli, über die Revision in einer Strafsache verhandelt, die die Region wiederholt beschäftigte. Ein inzwischen 25-Jähriger verunglückte am Karfreitag 2015 mit seinem Auto auf der B 51 bei Taben-Rodt.

Er war auf die Gegenfahrbahn geraten und mit einem anderen Wagen zusammengestoßen. Dabei starben zwei Männer aus Saarburg.
Sowohl das Amtsgericht Saarburg wie das Landgericht Trier haben den Mann, der alkoholisiert unterwegs war, zu einer 20-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die sie nicht zur Bewährung ausgesetzt hatten (der TV berichtete). Begründet wurde das unter anderem damit, dass der Öffentlichkeit eine Bewährungsstrafe nicht zu vermitteln sei. Dagegen legte der Verteidiger des Mannes Revision ein, über die nun ein Strafsenat am OLG Koblenz verhandelt. Laut Rechtsanwalt Gerd Müller, der eine der Witwen vertritt, sind mündliche Verhandlungen in der Revisionsinstanz selten. Die Strafprozessordnung sieht sie vor, wenn der Senat sich über die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels nicht einig ist.

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