Gericht vertagt Entscheidung

BEUREN/TRIER. (ax) Beuren muss weiter auf eine Entscheidung im Windkraft-Streit warten: Vor dem Trierer Verwaltungsgericht wurde gestern die Klage der Gemeinde gegen das Land verhandelt. Die Kommune will damit erreichen, dass ein so genanntes Zielabweichungsverfahren eingeleitet und der bestehende Raumordnungsplan der Region Trier geändert wird.

Dieser sieht keine Windkraft-Flächen auf Beurener Territorium vor. Die Gemeinde kämpft jedoch seit Jahren darum, sieben Windräder aufstellen zu dürfen, und führte bei ihrer Klage insbesondere die Befreiung von den Auflagen der Naturpark-Verordnung ins Feld. Den Beurener Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz jedoch im August 2005 als "unzulässig" verworfen. Aus verfahrensrechtlicher Sicht spricht nach Auffassung des Gerichts zwar vieles dafür, dass die Kommune zu diesem Antrag befugt war. Eine endgültige Entscheidung, ob sie das Zielabweichungsverfahren zulassen wird, werde es aber erst in den nächsten Tagen fällen. Dieses Ergebnis werde den Prozessbeteiligten anschließend schriftlich mitgeteilt, sagte Richter Reinhard Dierkes. Ausführlicher Bericht folgt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort