Urteil im Landgericht 20-Jähriger muss nach Unfallfahrt in Entziehungsklinik

Konz/Trier · Nach einer Art Amokfahrt samt Selbstmordversuch hat das Landgericht Trier einen 20-Jährigen zu einem Aufenthalt in einer Entziehungsklinik verurteilt. Der Mann bekommt zumindest vorerst auch keinen Führerschein mehr.

Gericht verurteilt 20-Jährigen nach Amokfahrt auf B 51 und B 419 bei Konz zu Aufenthalt in Klinik
Foto: Wilfried Hoffmann

Das Landgericht Trier hat einen 20-Jährigen zu einem Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann bei einer Autofahrt durch die Verbandsgemeinde Konz mehrere Unfälle verursacht hat. Zudem hat er laut dem Urteil Polizisten beleidigt und einen Rettungswagen beschädigt. Der Mann hat am 23. Oktober 2018 mehrere Autofahrer bedrängt und dann den Wagen seiner Mutter in Selbstmordabsicht aus dem Kreisel gesteuert, der bei Wasserliesch die B 51neu mit der B 419 verbindet.

Bei der Fahrt litt der Mann unter Schlafentzug und hatte laut eigener Aussage Halluzinationen. Drogen wie Ecstasy, Speed und Ketamin hat er auch konsumiert. Am Tag des Fast-Selbstmords war er in „einem psychischen Ausnahmezustand“ (der TV berichtete). Um ihn in einer Klinik unterzubringen, bis er genesen ist, wurde ein Sicherungsverfahren gegen ihn geführt. Zudem hat das Gericht angeordnet, dass der Mann zwei Jahre lang keinen Führerschein erhalten darf. Das Urteil ist rechtskräftig.

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