Justiz Gericht verurteilt 41-Jährigen zu Freiheitsstrafe wegen Brandstiftung

Konz/Trier · Ein Mann muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, weil er am 9. Februar ein Feuer in Konz gelegt haben soll. Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert. 

Gericht verurteilt 41-Jährigen zu Freiheitsstrafe wegen Brandstiftung
Foto: TV/Friedemann Vetter

  Das Landgericht Trier hat einen 41-Jährigen zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Erste Große Strafkammer unter Leitung der Vorsitzenden Richterin Petra Schmitz sieht es als erwiesen an, dass der Mann in der Nacht zum 9. Februar im Keller eines Mehrfamilienhauses in Konz ein Feuer gelegt hat. Mit dem Schuldspruch, der noch keine Rechtskraft hat, beendet Schmitz ein langwieriges Verfahren, das sich über sieben Verhandlungstage gestreckt hat. Aus Sicht des Gerichts ist der Mann in der Tatnacht zusammen mit einer nicht zu identifizierenden Frau mit dem Fahrzeug seiner Lebensgefährtin aus Mannheim zum Tatort in Karthaus gekommen. Dort ist er laut dem Urteil vor dem Haus, in dem er bis kurz vor der Tat gelebt hat, aus dem Auto ausgestiegen. Dann sei er über den Hof in den Keller gegangen. Dort hat er nach Ansicht der Strafkammer mithilfe eines Brandbeschleunigers Kleidersäcke angezündet, die dort gelagert waren. Zudem habe er mehrere Werkzeuge des Vermieters gestohlen. Das Motiv für die Tat ist laut Gericht eine Räumungsklage, die der Vermieter zuvor gegen den 41-Jährigen durchgesetzt hatte. Nach der Tat sei der Mann nach Mannheim gefahren. Dort hat die Polizei nach der Festnahme des Mannes am 4. März auch die gestohlenen Werkzeuge in der Wohnung der Lebensgefährtin des 41-Jährigen gefunden.

Mehrere Zeugenaussagen sprechen für diese Darstellung. Ein Mann hat das Auto mit dem MA-Nummernschild am Tatort gesehen. Der Zeuge hat dort zum Tatzeitpunkt auch einen Mann beobachtet, den er allerdings nicht identifizieren konnte. Eine Bewohnerin des Hauses hat Geräusche aus dem Keller gehört. Zudem hat sich das Handy des Verurteilten zum Tatzeitpunkt versucht, in W-LAN-Netze in Konz einzuloggen. Noch in der Nacht des Brandes hat der Verurteilte im Internet nach Nachrichten über ein Feuer in Konz gesucht, obwohl er in Mannheim lebte und zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Infos öffentlich waren. Die Vorsitzende Richterin schlussfolgert: „Jedes einzelne Puzzleteil ist nicht zwingend, aber in der Gesamtschau betrachtet, spricht alles für das Urteil.“

Der Angeklagte, der  bisher geschwiegen hat, bleibt auch am siebten und letzten Verhandlungstag wortkarg. Er sagt nur einen Satz: „Ich habe den Brand nicht verursacht.“

Plädoyer der Staatsanwaltschaft  Staatsanwalt Arnold Schomer fordert eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. „Für mich besteht nicht der geringste Zweifel, dass der Angeklagte schuldig ist“, sagt er. Strafverschärfend wirke sich aus, dass nur durch Zufall kein Mensch bei dem Feuer verletzt oder sogar getötet worden sei. Nur weil ein Zeuge mit seinem Hund spazieren gegangen sei, sei der Brand entdeckt worden, bevor er vom Keller auf das Haus übergegriffen habe. Und zum Tatzeitpunkt hätten sich 19 Menschen dort aufgehalten, betont er. Schomer kritisiert die teils konfrontative Herangehensweise von Verteidiger Jörg Hardies, auf dessen Anträge hin unter anderem Zeugen mehrfach aussagen mussten. Strafmildernd sei, dass der Angeklagte unter Corona-Bedingungen schon seit dem 4. März in Haft sitze. Hinzu komme, dass er, lasse man die kleineren Betrugsdelikte außen vor,  Ersttäter sei. Zudem habe er ein Teilgeständnis zum Diebstahl der Werkzeuge abgelegt.

Plädoyer der Verteidigung Verteidiger Jörg Hardies fordert einen Freispruch. Er betont, dass es kein Teilgeständnis gebe, weil sich der 41-Jährige schweigend verteidigt habe. Die Ermittlungsergebnisse sind aus seiner Sicht unzulänglich: „Nichts genaues weiß man nicht.“ Die Herangehensweise der Brandermittler hält er für „völlig unzureichend“.  Der Frage, ob das Feuer durch einen Unfall oder fahrlässig verursacht worden sei, seien die Ermittler erst gar nicht nachgegangen.  Es lägen auch keine chemischen Untersuchungen zum mutmaßlichen Einsatz eines Brandbeschleunigers vor. Unbeantwortet sei auch die Frage geblieben, ob möglicherweise selbstentzündliche Rattenköder eingesetzt worden seien, die das Feuer hätten verursachen können. Zur möglichen Zündquelle wisse die Staatsanwaltschaft ebenfalls nichts. Sein Mandant sei nicht am Tatort gesehen worden. Auch ein Motiv habe er nicht gehabt. Schließlich sei er nach der Räumung seiner Wohnung in Konz bei seiner Lebensgefährtin in Mannheim untergekommen.

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