Gerichtsurteil: Maulkorb für gefährlichen Hund rechtens

Wasserliesch/Konz/Trier · Ein Hund ist im Oktober vorigen Jahres in Wasserliesch von einem anderen Hund totgebissen worden. Die Verbandsgemeinde Konz hat daraufhin angeordnet, dass der Vierbeiner künftig anzuleinen und ihm ein Maulkorb anzulegen ist. Gegen diese Entscheidung wehrte der Hundehalter sich vor Gericht - ohne Erfolg.

Wasserliesch/Konz/Trier. Der Schock bei Simone Holzer sitzt noch immer tief. Ende Oktober 2012 war sie mit ihrer einjährigen Hündin Amy in Wasserliesch unterwegs, als ihr Hund von einem anderen angegriffen und totgebissen wurde. Daraufhin ordnete die Verbandsgemeinde Konz an, dass der Hund, der Amy totgebissen hat, als gefährlicher Hund einzustufen ist, der künftig einen Maulkorb tragen und mit einem Chip gekennzeichnet werden muss.
Dagegen hat sich der Hundehalter vor dem Verwaltungsgericht Trier gewehrt. Mit seinem Antrag, die Anordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen, ist er jedoch gestern gescheitert. Seine Entscheidung begründet das Verwaltungsgericht damit, dass "der freilaufende Hund einen anderen Hund unvermittelt angegriffen und sich in ihm verbissen hat". Und weiter: Der Hundehalter "vermochte seinen Hund nur mit Mühe und großer Kraftanstrengung von dem angegriffenen Hund zu trennen". Der Vorfall dokumentiere, "dass dieser Hund bissig ist und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt." Nur mit den von der Behörde angeordneten Maßnahmen sei eine effektive Gefahrenabwehr gewährleistet.
Gegen den Beschluss kann der Hundehalter noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Koblenz erheben. itz

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort