Gesetze allein genügen nicht
Stoßen wir, wieder einmal, auf ein bürokratisches Monster, das Wind in den Amtsstuben entfacht und draußen wirkungslos bleibt? So einfach ist die Angelegenheit nicht. Die Gefahrenabwehrverordnung hat ihren Sinn.
Sie ermöglicht Vorbeugung vor Gewalttaten und gibt den Behörden eine Handhabe, wenn es um die Erhaltung der öffentlichen Ordnung geht. Aber mit ihr verhält es sich wie mit allen Regeln: Es genügt nicht, wenn sie auf einem Papier steht, das bekanntlich geduldig ist und unauffällig dazu. Sie muss in der Öffentlichkeit bekannt gemacht und von den Bürgern mitgetragen werden. So wichtig amtliche Maßnahmen sind, um die Verordnung durchzusetzen - der wohlfeile Ruf nach mehr Personal und also nach mehr Geld greift zu kurz. Alle offiziellen Aktionen bleiben Stückwerk, wenn sich nicht in der Bevölkerung ein Bewusstsein darüber verbreitet, was in der Öffentlichkeit erlaubt ist und was nicht. Und da liegt das Problem der Gefahrenabwehrverordnung: Niemand kennt sie. Das muss sich ändern. Was hindert die Verwaltungen daran, Regelungen, die alle Bürger angehen, auch allen Bürgern bekannt zu machen? Was hindert sie daran, in Flugzetteln, auf Schautafeln und in den Medien die Verordnung so zu verbreiten, dass sie auch wahrgenommen wird? Das kostet vergleichsweise wenig und ist wirkungsvoll - wirkungsvoller als ein Text im Aktenschrank und Beamte, die ihn durchsetzen sollen und mit dieser Aufgabe allein gelassen werden. m.moeller@volksfreund.de