Gewerbeverband warnt vor mutmaßlichen Betrügern

Hermeskeil · Per Fax kommt der Korrekturabzug für eine Zeitungsanzeige, die längst gelaufen ist. Die Nerus AG aus dem schweizerischen Hünenberg fordert zur Verlängerung des Auftrages auf. Im Kleingedruckten stehen enorme Summen, die bei Bestätigung des Auftrages fällig werden. Der Hochwald-Gewerbeverband hat bereits alle Mitgliedsfirmen gewarnt.

Hermeskeil. Tobias Ehses von der Bäckerei Düren in Hermeskeil hat den vermeindlichen Schwindel gerade noch bemerkt: "Da rief jemand von der Nerus AG aus Hünenberg in der Schweiz an, ob ich denn schon sein Fax bekommen habe." Der Bäckermeister sollte einen Anzeigenauftrag für das Infoheft der Verbandsgemeinde Hermeskeil für drei Jahre verlängern. Kostenpunkt: dreimal 1178 Euro. "Auf Nachfrage wusste der Gesprächspartner nicht einmal, bei welcher Druckerei die Anzeige lief", sagt Ehses - und genau das hat ihn stutzig gemacht.
"Im Kleingedruckten stehen versteckt die Kosten", warnt Marketingassistentin Stefanie Schömer vom Hochwald-Gewerbeverband (HGV). Sofort wurden alle Verbandsmitglieder per Mail vor den dubiosen Machenschaften gewarnt. "Die Anzeige war einfach aus der Broschüre kopiert und per Fax verschickt worden", beschreibt sie die Masche.
Auf das Kleingedruckte achten


Monika Hecken von der Verbraucherzentrale in Trier ist diese Vorgehensweise nicht fremd: "Es ist immer dieselbe Taktik mit der einfachen Frage, ob in der Anzeige alle Daten richtig sind." Das Kleingedruckte werde oft nicht gelesen. Und schon schnappt die Falle zu und Zahlungsaufforderungen flattern ins Haus des Gewerbetreibenden. Hecken rät: "Solche Anschreiben müssen sorgfältig gelesen werden, damit Kostenfallen nicht unentdeckt bleiben." Die Verbraucherzentrale empfiehlt Firmen in solchen Fällen Kontakt mit der Handwerkskammer (HWK) oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) aufzunehmen, da sie keine Firmen, sondern nur Kunden beraten darf. HGV-Vorsitzender Günter Weber sieht hier die persönlichenBeratung als besonders wichtig an: "Normalerweise kennt der Auftraggeber ja seinen Anzeigenberater." Ein Telefonat könne so den Trickbetrüger schnell entlarven. dothExtra

Eine Anfechtung wegen Täuschung bei Anzeigenbetrug ist auch bei eigener Mitschuld noch möglich. Die Sorglosigkeit von Firmen, die den Hinweis auf der Vertragsurkunde, dass die Broschüre nicht in Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen oder Behörden herausgegeben werde, nicht beachtet haben, hebe das Anfechtungsrecht wegen Täuschung nicht auf. Es handele sich dennoch um arglistige Täuschung, sagt das Landgericht Fulda (AZ 1 S 177/08). doth Erfahrungsberichte mit der Nerus AG gibt es im Internet unter www.raubwirtschaft.info

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