Golfpark-Aus: Keine Klage, aber Vorwürfe

Temmels · Die Gemeinde Temmels ist sich sicher, dass ihr keine Schadenersatzklagen wegen des gescheiterten Golfpark-Projekts auf dem Fellericher Plateau drohen. Landrat Günther Schartz und dem Ex-Bürgermeister der Verbandsgemeinde Konz, Winfried Manns wirft Ortschef Joachim Mimler vor, ihn unter Druck gesetzt zu haben.

 Das ist danebengegangen: Die Verhandlungen über das Golfpark-Projekt bei Tawern sind gescheitert. Foto: iStock

Das ist danebengegangen: Die Verhandlungen über das Golfpark-Projekt bei Tawern sind gescheitert. Foto: iStock

Joachim Mimler liest entspannt seine Stellungnahme zum Golfpark-Aus (siehe Extra) vor. Er habe ein Schreiben der Investoren-Anwälte bekommen, aber es gebe keine Klage gegen die Gemeinde, sagt er vorab. In dem Schreiben machen die Anwälte der Golf Development Tawern-Fellerich GmbH Aufwendungsansprüche geltend. Das heißt, sie fordern von der Gemeinde einen sechsstelligen Geldbetrag, um ihre Planungskosten zu kompensieren. Laut Mimler begründen die Investoren diese Forderung mit einer Klausel in einem Projektentwicklungsvertrag zwischen den beteiligten Kommunen und den Investoren. Darin ist festgelegt, dass Planungsaufwendungen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro verlangt werden können. Die Gemeinde Temmels müsse trotzdem keine Klage fürchten. Sie habe den Vertrag zum 31. Dezember 2008 gekündigt, die Ansprüche der Investoren seien Ende 2011 verjährt. Dabei beruft sie sich auf die Änderung des Schuldrechts. 2002 wurde die Verjährung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, von 30 auf drei Jahre herabgesetzt. Daneben führt Mimler weitere Gründe an. Die Voraussetzungen für den Investoren-Anspruch seien nicht erfüllt, weil die Gemeinde die Planung nicht aus politischen Gründen aufgegeben habe. Ungeklärte Probleme in Sachen Verkehr, Lärm und Wasserversorgung seien der Grund gewesen. Es fehle immer noch das von der Struktur- und Genehmigungsdirektion geforderte Folgenbeseitigungskonzept. Außerdem sei mit der Gemeinde Tawern vereinbart, dass sie die Planungskosten übernehme. All diese Gründe sprechen aus der Sicht Mimlers gegen eine Klage. Investorenanwalt Curt Jeromin will sich auf TV-Anfrage nicht zu dem Sachverhalt äußern. "Ich freue mich, dass die Gerechtigkeit gesiegt hat", sagt Mimler. Der Gemeinde Tawern wünsche er ohne Häme, dass sie aus dem zu erwartenden Klageverfahren bestmöglich herauskomme. Zuvor erhebt er jedoch Vorwürfe gegen andere Beteiligte: "Es bleibt festzustellen, dass sich die Rechtsansicht unserer Gemeinde bestätigt hat, obwohl der Landrat als auch der ehemalige VG-Bürgermeister den Rat und auch mich immer wieder mit eventuellen Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe unter Druck gesetzt haben." Der ehemalige Bürgermeister der Verbandsgemeinde Konz und jetzige Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz, Winfried Manns, bestreitet den Vorwurf: "Als infrage stand, ob die Gemeinde die unterschriebenen Verträge erfüllen will, habe ich darauf hingewiesen, dass Schadenersatzforderungen auf die Gemeinde zukommen könnten." Das sei seine Pflicht als Bürgermeister gewesen. Warum sich die Gemeinde unter Druck gesetzt gefühlt habe, könne er nicht nachvollziehen. Der Trier-Saarburger Landrat Günther Schartz beantwortet die TV-Anfrage ähnlich: Die Kreisverwaltung habe sich als Kommunalaufsicht mit dem Projekt befasst und darauf hingewiesen, dass es Haftungsrisiken geben könne. Er habe aber immer die Eigenverantwortlichkeit der Gemeinde für ihre planungsrechtlichen Entscheidungen respektiert. Meinung

Zwist begraben! Von Christian Kremer Die rechtliche Argumentation der Gemeinde Temmels hört sich schlüssig an. Die Selbstgewissheit von Ortschef Joachim Mimler ist überzeugend, spielt aber keine Rolle, sollten die Investoren doch ein juristisches Schlupfloch finden, ihre Ansprüche durchzusetzen. Wenn die Temmelser Recht behalten, ist das Kapitel Golfpark für sie für immer beendet. Dass der Investorenanwalt sich nicht äußern will, scheint dafür zu sprechen. Es ist Zeit, alte Rivalitäten zu vergessen. Die Ratsmitglieder können sich auf neue Projekte konzentrieren. Die Aussage in Richtung Tawern, dass Temmels den Nachbarn ohne Häme wünsche, bestmöglich aus dem drohenden Verfahren herauszukommen, ist ein Schritt auf dem richtigen Weg. c.kremer@volksfreund.deExtra: Historie zu Golfpark-Aus


Die Golf Development Tawern-Fellerich GmbH, bei der Investor Antoine Feidt federführend ist, übernimmt 2004 das Golfpark-Projekt auf dem Fellericher Plateau. Statt der 400 Ferienhäuser werden 300 feste Wohneinheiten geplant. Der Widerstand in der Gemeinde Temmels wächst. 2008 verlängert sie den Projektentwicklungsvertrag nicht mehr. Sie fürchte, dass das Projekt mehr Verkehr und mehr Lärm in den Ort bringe, meint die SPD-Mehrheit in Temmels. Der Investor habe noch kein Konzept zur Lösung der Probleme vorgelegt. Das laut Investoren-Angaben 200 Millionen Euro schwere Projekt scheitert an dem Widerstand. Nach mehreren verwaltungsrechtlichen Verfahren gibt Investor Feidt das Projekt auf. Mitte August 2012 erklärt er, dass er auch das abgespeckte Projekt nur auf Tawerner Gebiet nicht realisiert (der TV berichtete). Gegen Tawern und die Verbandsgemeinde Konz laufen nun Klagen auf Herausgabe einer Erklärung, die die Kommunen vertraglich vor Schadenersatzforderungen der Investoren schützt. cmk

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