Golfpark-Prozess für Temmels endgültig abgeschlossen

Temmels/Koblenz · Das Oberverwaltungsgericht hat ebenso wie das Verwaltungsgericht Trier eine Klage der Golfpark-Investoren abgewiesen, die von der Ortsgemeinde Temmels 1,4 Millionen Euro Aufwendungsersatz gefordert hatten. Nach dem Urteil vom 12. Februar ist das Urteil endgültig rechtskräftig.

Die Kläger haben keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Damit ist das Urteil laut Aussage eines OVG-Sprechers rechtskräftig. Das rechtliche Nachspiel zu den gescheiterten Golfparkplanungen ist für die Ortsgemeinde Temmels abgeschlossen.
Die Golf Development Fellericher Plateau GmbH wollte laut eigenen Aussagen zwischen Tawern und Temmels rund 200 Millionen Euro in den Bau eines Wohngebiets samt Luxushotel und Golfplatz investieren (der TV berichtete mehrfach). Die von der Ortsgemeinde geforderten 1,4 Millionen Euro seien zwischen 2004 und 2011 für die Planung des Großprojekts ausgegeben worden, das der Temmelser Gemeinderat aus politischen Gründen habe scheitern lassen, argumentierten die Investoren.
Weder das Verwaltungsgericht in Trier noch das OVG in Koblenz teilten diese Auffassung. Einerseits berufen sich die Gerichte auf eine vertraglich vereinbarten Schiedsklausel zwischen den beiden Vertragsparteien, die vor einem Rechtsverfahren herangezogen werden müsse. Andererseits sei die Klage wegen Verjährung des Aufwendungsersatzanspruchs unbegründet. Neben der Klage gegen Temmels hatten die Investoren in der Vergangenheit auch ein Verfahren gegen die Ortsgemeinde Tawern angestrengt. Zurzeit seien aber keine weiteren Verfahren gegen die Gemeinde Tawern oder die Verbandsgemeinde Konz anhängig, heißt es bei der Konzer Verwaltung auf TV-Anfrage. cmk

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