Golfpark: Tawern verzichtet auf Klage gegen das Land

Nein zur Klage, weiterhin Ja zum Projekt: Die Gemeinde Tawern hält an dem Golfpark-Vorhaben fest, will aber nicht gegen die Ministerrats-Entscheidung vorgehen, den Planungsverband aufzulösen.

Konz/Tawern/Temmels. Die Zukunft des Projekts Golfpark auf dem Fellericher Plateau ist weiter ungewiss. Nach der Ministerrats-Entscheidung Anfang Oktober, den Planungsverband aufzulösen (der TV berichtete), haben sich die luxemburgischen Investoren noch nicht öffentlich zu ihrem weiteren Vorgehen geäußert. Tawerns Ortsbürgermeister Josef Weirich erklärt derweil auf TV-Anfrage: "Wir werden gegen den Beschluss nicht klagen."

Zwar sei die Begründung zu der Entscheidung des Landes "abenteuerlich" und gebe Anlass zu Protest, aber der Fortgang des Projekts sei - auch bei einem eventuell erfolgreichen Ausgang der Klage - weiter unsicher. "Was haben wir davon?", fragt Weirich rhetorisch. Dann würde womöglich der Planungsverband wieder bestehen, aber Temmels würde sich wohl weiterhin "nicht bewegen" - eine Vermutung, die Temmels' Ortsbürgermeister Joachim Mimler in seiner aktuellen Pressemitteilung bestätigt.

Mit Blick auf die durch das Projekt verursachte Verkehrs- und Lärmbelästigung in Temmels teilt er mit: "Eine Bauleitplanung, die die Gemeinde Temmels vor unlösbare Probleme stellt, konnte von der Mehrheitsfraktion im Gemeinderat in Temmels nicht akzeptiert werden und wird im Interesse der Temmelser Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft keine Chance haben."

Nun bleibt die große Frage, welche Marschrichtung die Investoren einschlagen. Werden sie sich aus dem Projekt zurückziehen und auf rechtlichem Wege die entstandenen Kosten bei den Gemeinden einfordern? Oder werden sie auf die Erfüllung der Vertragspflichten pochen? Der Ansprechpartner in der Kanzlei der Investoren war gestern nicht zu erreichen.

Temmels' Antwort: "Es gibt von Rechts wegen keinen Anspruch gegen eine Gemeinde auf die Aufstellung eines Bauleitplanes. Ein solcher Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden. Das ist ausdrücklich im Gesetz geregelt. Erst recht aber gibt es keinen Anspruch auf eine Bauleitplanung, wenn sich während des laufenden Planungsprozesses herausstellt, dass ein Vorhaben unlösbare Konflikte hervorruft." Das sieht Weirich in der Stellungnahme der Gemeinde Tawern anders: "Sämtliche im Rahmen der Bauleitplanung eingeholten Sachverständigengutachten zu der Veränderung der Verkehrsbelastung aufgrund des Projektes haben deutlich gemacht, dass das Projekt nicht zu einer für die Ortsgemeinde Temmels unzumutbaren Belastung führen würde." Tawern stehe weiter zu seiner Verpflichtung, die Bauleitplanung zur Realisierung des Golfpark-Projekts fortzuführen.

Doch ob diese Verpflichtung so einfach umzusetzen ist, bleibt fraglich. Angenommen, die Investoren wollten weiter an ihrem Vorhaben festhalten und Temmels bliebe bei seiner ablehnenden Haltung, ist die Sachlage verzwickt. Denn so betreibe Tawern die Planungen für den Großteil der vorgesehenen Bebauung auf seinem Land weiter, während Temmels den beabsichtigten Golfplatz ablehnt.

Golfpark bislang als Gesamtpaket betrachtet



Bislang haben sich beispielsweise der raumordnerische Entscheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord und die landesplanerische Stellungnahme der Kreisverwaltung nur auf das Gesamtpaket des Golfplatzes mit Bebauung bezogen. "Wir müssen prüfen, inwieweit wir unseren Part erfüllen können", sagt Weirich.

Sein Antrag, das Land solle in die Bauleitplanung eingreifen, ist im Rahmen des Ministerratsbeschlusses abgelehnt worden, "weil ein dafür rechtlich erforderliches dringendes Gemeinwohlinteresse von ihr nicht angenommen wurde. Die Schaffung unter anderem von Arbeitsplätzen und Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur hielt die Landesregierung nicht für maßgeblich", so Weirich.

Meinung

Schlechte Karten für Golfer

Ob nun Golfpark-Befürworter oder -Gegner, es dürfte inzwischen jedem klar sein, dass das etwa 100 Millionen Euro teure Projekt rund um den Golfplatz samt Bebauung mehr als nur wackelt. Wer seine Golfer-Ausrüstung bereitgestellt hat, sollte schon mal nach dem Kassenbon für den Umtausch suchen. Denn es bleibt dabei: Es gibt kaum eine zukunftsträchtige Lösung für das Großprojekt. Den Investoren wäre es kaum zu verdenken, wenn sie nach dem zähen Hickhack nun ihre Millionen Euro, die angeblich schon seit Jahren auf den Konten bereitliegen, in andere, gewinnbringendere Projekte stecken. Davon gibt es genug. Wenn sie dennoch weiterhin an ihrem Golfpark-Traum festhalten, kann ihnen ad hoc keiner sagen, ob es überhaupt jemals zum ersten Abschlag kommt, geschweige denn, wann es so weit sein könnte. Die Luxemburger müssen nicht unbedingt auf dem Fellericher Plateau investieren. a.pipke@volksfreund.de

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