Greimerather Familie darf ihr Pflegekind behalten

Greimerath/Saarburg · Kurz vor Weihnachten hat das Amtsgericht Saarburg Peter und Daniela L. eine frohe Botschaft verkündet. Nach einer langen juristischen Auseinandersetzung mit dem Kreisjugendamt steht seit Mittwoch fest: Die Greimerath er Familie darf ihr dreijähriges Pflegekind behalten.

Greimerath/Saarburg. "Das ist das schönste Weihnachtsgeschenk, das wir uns vorstellen können." Eine Entscheidung des Saarburger Amtsgerichts hat Peter und Daniela L. gestern großen Grund zur Freude beschert. Denn für die Greimerather Familie ist nun "eine Zeit vorbei, die nervlich sehr aufreibend war."
Fast eineinhalb Jahre lang konnten sich der Kraftfahrer bei den Stadtwerken Trier und seine Frau nämlich nicht sicher sein, ob sie ihr Pflegekind Marco (Name von der Redaktion geändert) behalten dürfen. Nach dem aktuellen Richterspruch ist klar: Der dreijährige Junge darf dauerhaft - und zwar bis zu seinem 18. Lebensjahr - in der Familie bleiben. Das Jugendamt des Kreises Trier-Saarburg behält die Vormundschaft. Über den Streit zwischen Familie L. und dem Kreisjugendamt hatte der TV mehrfach berichtet.
Die Geschichte begann im Dezember 2009. Damals kam Marco kurz nach seinem ersten Geburtstag zu Peter und Daniela L., die neben zwei älteren leiblichen Söhnen noch eine heute neunjährige Pflegetochter haben. Das Jugendamt hatte den Jungen seinerzeit aus seinem problematischen Elternhaus herausgeholt und das Greimerather Paar als Bereitschaftspflegefamilie für den Jungen eingesetzt. Eine Bereitschaftspflegefamilie kümmert sich um akute Fälle, bekommt also sehr kurzfristig Kinder zugewiesen. Damit eine Familie aber ein ihr anvertrautes Kind bis zu dessen 18. Lebensjahr erziehen kann, muss der Status einer Dauerpflegefamilie vorliegen. Genau an dieser Stelle begann für Familie L. das Problem. Denn im Frühsommer 2010 teilte das Jugendamt ihr mit, dass Marco in einer anderen Dauerpflegefamilie untergebracht werden soll. "Wir wollten den Jungen aber unbedingt bei uns behalten. Mit ihm ist es in unserer Familie richtig bunt und aufregend geworden. Er macht es einem sehr leicht, dass man ihn lieb hat", sagt Daniela L. Auch die Oma von Marco sprach sich dafür aus, dass der Junge bei der Greimerather Familie bleibt.
Eheleute schalten Anwältin ein


Die Eheleute L. schalteten daraufhin die Anwältin Karin Goergen (Konz) ein, und es kam zu einem Rechtsstreit, der vor einem Jahr erstmals vor dem Saarburger Familiengericht behandelt wurde. Damals wurde entschieden, dass ein Gutachten erstellt werden soll. Es sollte die Frage klären, ob ein dauerhafter Verbleib von Marco bei Familie L. mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Bis dahin durfte der Junge weiter in Greimerath leben. "Man muss zugeben, dass die Zeit natürlich für uns gespielt hat. Denn er hat ja eine immer stärkere Bindung zu uns aufgebaut", sagt Peter L. Das vom Gericht geforderte Gutachten einer Psychologin kam zu einer eindeutigen Aussage. Dort heißt es, dass sowohl für den Jungen als auch die neunjährige Pflegetochter "die Sicherheit über den Verbleib in der Familie L. gewährleistet sein muss, um ihnen ein entwicklungsorientiertes, gesundes Aufwachsen zu ermöglichen."
Am Mittwoch klärte das Familiengericht das Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung endgültig. Marco darf bei Familie L. bleiben. Von Behördenseite wurde das Ergebnis der Gerichtsverhandlung gestern nicht kommentiert. "Die Kreisverwaltung äußert sich nicht zu Einzelfällen der Jugendhilfe", so Pressesprecher Thomas Müller. Auskunftsfreudiger ist da Peter L. Er sagt nach dem aus Sicht der Familie glücklichen Ende des Rechtsstreits: "Wir sind sehr erleichtert. Jetzt kommt Ruhe in die Famile. Wir freuen uns auf die nächsten 15 Jahre, die wir zusammen mit dem Jungen haben - und zwar mit allen Höhen und Tiefen."

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