Grenzen des Sanierungsgebiets in Rascheid stehen

Rascheid · Die Ortsgemeinde Rascheid hat die Weichen gestellt für ein formelles Sanierungsgebiet. Am Donnerstag wird der Entwurf, dessen endgültige Grenzen noch leicht verändert werden können, den Bürgern vorgestellt.

 Planerin Rosa Vollmuth (Zweite von rechts) und Bürgermeister Michael Hülpes (rechts) zeigen Bürgern den vorläufigen Entwurf für das künftige Sanierungsgebiet Rascheid. TV-Foto: Ursula Schmieder

Planerin Rosa Vollmuth (Zweite von rechts) und Bürgermeister Michael Hülpes (rechts) zeigen Bürgern den vorläufigen Entwurf für das künftige Sanierungsgebiet Rascheid. TV-Foto: Ursula Schmieder

Rascheid. Die Häuser im Ortskern von Rascheid sind klein, stehen dicht an dicht. Hof- und Grünflächen sind klein oder fehlen ganz. Und es gibt viele teils ungenutzte Scheunen und große landwirtschaftliche Gebäude, in denen nur eine Person wohnt. Für Dorfentwicklerin Rosa Vollmuth birgt das nicht nur Probleme, sondern auch Chancen. Sofern es gelinge, die Eigentümer zum Investieren zu bewegen.
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates zeigte die Diplomingenieurin, wie Altbausanierungen ein Dorf verändern können, sei es durch kleinere Renovierungen oder mit Hilfe grundlegender Umgestaltungen wie die Aufteilung eines Bauernhauses in unabhängige Wohneinheiten. Um dafür zu motivieren, braucht es finanzielle Anreize. Rascheid will diese, ebenso wie die Stadt Hermeskeil (der TV berichtete), mit einem formellen Sanierungsgebiet schaffen, das den 500 Einwohnern Zuschüsse und steuerliche Vorteile sichert (siehe Hintergrund).
Die vorläufigen Grenzen für das Gebiet sind gezogen und formell beschlossen, obschon nicht durch den Ortsgemeinderat. Die sechs Ratsmitglieder und Ortsbürgermeister Andreas Ludwig durften wegen Befangenheit nicht abstimmen. Teils wohnten sie selbst in dem Gebiet, teils Eltern oder andere nahe Verwandte. Ludwig sprach von einem "Novum" für den Rat. Für ihn beschloss als von der Kreisverwaltung bestellter Beauftragter Michael Hülpes, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Hermeskeil, die 2013 einen ergänzenden Fördertopf (siehe Extra) einrichtete.
Im nächsten Schritt werden die Bürger informiert und gehört. Danach werden die Pläne vom 19. November bis 5. Januar öffentlich ausliegen und etwa 30 Institutionen können etwaige Bedenken benennen. Nach einem vom Rat gewünschten zweiten Bürgergespräch könnte die endgültige Satzung schon Ende Januar beschlossen werden.urs

Das Bürgergespräch, bei dem Planerin Rosa Vollmuth Rede und Antwort stehen wird, beginnt am Donnerstag, 13. November, um 19.30 Uhr im Saal des Gasthauses Leyendecker.
Extra

In Orten mit einem Dorferneuerungskonzept können private Eigentümer öffentliche Zuschüsse beantragen. Wer neuen Wohnraum schafft - in ungenutzten älteren Gebäuden, die so erhalten werden, oder in Baulücken - kann Zuschüsse erhalten. Und zwar bis zu 25 Prozent - maximal aber 20 452 Euro - der förderfähigen Kosten. Dabei werden sowohl Material- und Unternehmerkosten berücksichtigt als auch Eigenleistungen. Wichtige Voraussetzung: mit Aus-, Um- oder Anbau darf erst nach Bewilligung begonnen werden. Ein zweiter Vorteil förmlich festgelegter und räumlich klar abgegrenzter Sanierungsgebiete sind steuerliche Vergünstigungen. Wer Altbauten modernisiert oder saniert, profitiert zwölf Jahre lang von höheren steuerlichen Abschreibungen bei der Einkommensteuererklärung. Eigentümer können in den ersten acht Jahren je neun Prozent geltend machen. ursExtra

Bürgermeister Hülpes warb bei der Gelegenheit erneut für das 2013 erstmals aufgelegte Förderprogramm der Verbandsgemeinde. Aus dem Topf werden Eigentümer unterstützt, die unbewohnte Häuser sanieren oder marode Gebäude abreißen und neuen Wohnraum schaffen (der TV berichtete). Sie können bis zu 8000 Euro erhalten: für einen Abriss 3000 Euro, für die Vitalisierung von Bausubstanz 5000 Euro sowie 1000 Euro je Kind unter 15 Jahren - für maximal drei Kinder. Gefördert werden Beratungs-, Planungs-, Fertigungs-, Herstellungs- und Anschaffungskosten oder auch Eigenleistungen - nicht aber der Kauf. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass einschließlich der Kaufsumme mindestens 80 000 Euro, deren Finanzierung gesichert sein muss, investiert werden. Die im Vorjahr bereit gestellten 30 000 Euro wurden komplett ausgeschüttet, die 50 000 Euro für 2014 sind nahezu verteilt. urs

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