Grundschule in Hentern schließen: So schnell geht es nicht

Hentern/Kell am See · Die Grundschule in Hentern soll ab dem Schuljahr 2017/18 geschlossen werden. Das hat der Verbandsgemeinderat Kell am See vor wenigen Wochen entschieden. Diesen Beschluss in die Tat umzusetzen klappt allerdings nicht so zügig wie vorgesehen. Laut Schulbehörde gibt es noch einige offene Fragen.

Hentern/Kell am See. Die Entscheidung fiel mit großer Mehrheit: Der Rat der Verbandsgemeinde (VG) Kell am See hat am 14. Juli beschlossen, dass langfristig nur zwei Grundschulstandorte eine Zukunft haben: Zerf und Schillingen. Zum Schuljahr 2017/18 soll die Schule in Hentern, die auch von Kindern aus Baldringen, Paschel, Lampaden und Schömerich besucht wird, aufgelöst werden. Zu einem späteren Zeitpunkt soll für den Standort Mandern/Waldweiler das Aus kommen.
Einen entsprechenden Antrag hat die VG Kell bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier gestellt. Die Schulbehörde prüft nun, ob eine Schließung der Einrichtungen aus schulfachlicher Sicht geboten ist. Dabei gehe es um "eine Abwägung sämtlicher von der schulaufsichtlichen Planung und Entscheidung berührten öffentlichen und privaten Belange", erläutert ADD-Sprecherin Eveline Dziendziol. Genau betrachtet würden dabei die Statistiken zu Schüler- und Klassenzahlen sowie Geburten- und Bevölkerungsentwicklung. Zudem sei die regionale Schulentwicklungsplanung einzubeziehen, die Erreichbarkeit alternativer Standorte sowie dortige "Aufnahmekapazitäten". Insgesamt müsse sichergestellt sein, "dass die Rechte der Eltern, Lehrkräfte und Schüler nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden".Eltern-Umfrage steht noch aus


Vor einer Schließung durch die Behörde schreibt das Schulgesetz ein Anhörverfahren vor. Daran sind der Schulausschuss, Schuleltern- und Regionalelternbeirat sowie der Bezirkspersonalrat der staatlichen Lehrer an Grundschulen zu beteiligen. Das Verfahren wurde laut ADD noch nicht eingeleitet - aufgrund "noch offener Fragen" zum Antrag aus Kell. Zum einen seien Eltern aus Lampaden noch nicht befragt worden, ob sie ihre Kinder künftig nach Zerf oder Schillingen zur Schule schicken wollen. Zudem fehle "eine konkrete Aussage", was mit den verbleibenden drei Klassen in Hentern passieren soll. Noch sei unklar, ob diese nach Zerf umziehen müssen oder ihre Grundschulzeit in Hentern beenden können.Kreis muss zustimmen


Dazu muss sich auch der Landkreis Trier-Saarburg äußern, der als Träger der Grund- und Realschule plus Kell/Zerf sein Okay zu den Keller Plänen geben muss. Laut ADD gibt es eine Frist von 36 Werktagen, um das Verfahren abzuschließen. Allerdings läuft die Anmeldephase für die Erstklässler des Schuljahrs 2017/2018 bereits. Sie endet am 30. September.
Auch deshalb kritisieren betroffene Eltern und die Ortsbürgermeister von Hentern, Lampaden, Paschel, Baldringen und Mandern das Vorgehen des VG-Rats als konzeptlos (der TV berichtete am 22. Juli). Sie sehen keine Notwendigkeit, den Standort zu schließen. Auch den gewählten Zeitpunkt während der laufenden Gebietsreform bemängeln sie, da die VG Kell spätestens 2019 mit einer anderen Verbandsgemeinde fusionieren wird. "Wir kämpfen weiter dafür, dass unsere Schulen erhalten bleiben", sagt der Henterner Ortschef Michael Marx. Er habe mit dem Manderner Kollegen Tim Kohley abgesprochen, "dass wir nach den Schulferien mit den Elternbeiräten eine gemeinsame Strategie erarbeiten". Er könne sich "gut vorstellen", dass auch die Option eines Bürgerentscheids weiter verfolgt werde (siehe Hintergrund).
Der Schömericher Ortschef Michael Lauer wird sich dem Protest nicht anschließen. Er sitzt für die FWG im Verbandsgemeinderat, seine Fraktion hat die Schließung der beiden Grundschulen gemeinsam mit CDU und SPD beantragt. "Ich will die Kollegen nicht bekämpfen, aber für uns ist ein größerer Standort in Zerf die bessere Variante", sagt Lauer.
VG und Kreis arbeiteten an einem Sanierungskonzept für eine zweizügige Grundschule in Zerf. Es sei "sinnvoll und nachhaltig", dort künftig auch die Schüler aus Hentern und Umgebung zu unterrichten. Diese besuchten in Zerf schon den Kindergarten und führen zum Sportunterricht dorthin. Künftig könnten sie auch den neuen Kunstrasenplatz nutzen.
Die Kosten sind dabei für Lauer nicht entscheidend - auch wenn er zugibt, dass in der VG-Ratssitzung "zu wenig konkrete Zahlen" vorgelegt wurden. "Wir wollen für unsere Kinder die besten Voraussetzungen schaffen", betont er: bessere Nachmittagsbetreuung, Mittagessen, weniger Unterrichtsausfall, größere Klassen.
Zunächst aber muss der VG-Rat nachbessern, bestätigt Bürgermeister Martin Alten. Er müsse "klar beschließen, wie die Schulbezirke aufgeteilt werden sollen". Zudem brauche es eine "eindeutige Aussage", wie mit den verbleibenden Klassen in Hentern zu verfahren sei. In den Ferien werde der Rat aber nicht tagen. Die vorgegebenen Fristen, schätzt Alten, werden "nicht zu halten sein". Er gehe inzwischen von einer Umsetzung des Konzepts ab 2018/19 aus.Extra

Wollen Bürger über eine Angelegenheit ihrer Orts- oder Verbandsgemeinde selbst entscheiden, können sie einen Bürgerentscheid beantragen. Diesen Antrag nennt man Bürgerbegehren. Die Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz regelt im Paragrafen 17a, wie dabei vorzugehen ist: Das Begehren muss schriftlich eingereicht werden, spätestens vier Monate nach dem Beschluss, gegen den es sich richtet. Bei Gemeinden unter 10 000 Einwohnern müssen neun Prozent der bei der letzten Wahl wahlberechtigten Einwohner unterzeichnen. In der Verbandsgemeinde Kell am See waren 2014 zur Kommunalwahl 7811 Bürger stimmberechtigt. Ein Bürgerbegehren, den VG-Ratsbeschluss zur Schließung der Henterner Grundschule aufzuheben, müssten somit 703 Bürger unterzeichnen. Dann müsste sich der VG-Rat mit dem Thema erneut befassen. Bleibt er bei seinem Beschluss, folgt der Bürgerentscheid. cweb

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