Kommunalpolitik Gusenburger Ortschef im zweiten Anlauf entlastet

Gusenburg · Diesmal fiel das Votum des Gemeinderats einstimmig zugunsten von Gusenburgs Ortsbürgermeister Josef Barthen (FWG) aus. Der Rat erteilte ihm in seiner jüngsten Sitzung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.

Damit hat das Gremium einen Beschluss vom Juni dieses Jahres revidiert. Darin hatte der Rat mit knapper Mehrheit die Entlastung verweigert und dies mit einer umstrittenen Eilentscheidung Barthens zur Reparatur des Gemeinde-Rasenmäherfahrzeugs begründet. Die Entlastungsverweigerung war jedoch laut Kommunalaufsicht des Kreises Trier-Saarburg rechtswidrig, das Thema musste daher erneut auf die Tagesordnung.

Hartmut Heck, der Beauftragte der Verbandsgemeinde Hermeskeil, erläuterte, dass die Entlastung des Ortschefs „als Gesamtpaket“ mit der Feststellung der Richtigkeit des Haushaltsabschlusses zu sehen sei. Da der Rat an der Richtigkeit des Abschlusses keine Zweifel geäußert habe, müsse er zwangsläufig auch die Entlastung aussprechen.

Jürgen Paulus (CDU) betonte, es sei „noch immer nicht geprüft worden, ob die Eilentscheidung damals rechtens war“. Die Verweigerung der Entlastung sei mehr ein Hinweis an den Ortschef gewesen, dass solche Entscheidungen vom Rat nicht hingenommen würden. Jetzt nachzukarten, sei aber „übers Ziel geschossen“.

Zustimmung hat der Rat zur  Bauvoranfrage eines privaten Investors signalisiert. Details zu dem Projekt wurden in der öffentlichen Sitzung zwar nicht genannt. Ortschef Barthen sprach jedoch von einem Objekt mit 18 barrierefreien Wohneinheiten in Gusenburg, für das die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellen müsse. Der Investor trage dafür die Kosten und werde seine Pläne bald öffentlich vorstellen.

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