Gut gerüstet gegen Hochwasser

Die Verbandsgemeinde Konz ist für Hochwassersituationen an der Obermosel gut gerüstet. Erweiterte Überflutungsgebiete, wie sie im Hochwasserschutzgesetz von 2005 vorgesehen sind, haben bislang keine Auswirkungen auf Stadt und Ortsgemeinden.

 Die großen und schweren Stützen für den mobilen Hochwasserschutz in Oberbillig sind seit Anfang November montiert. „Im Falle einer Flutwelle könnte sonst die Zeit zum Aufbau der Schutzwand knapp werden“, begründet Ortsbürgermeister Beiling das Vorgehen. TV-Foto: Jürgen Boie

Die großen und schweren Stützen für den mobilen Hochwasserschutz in Oberbillig sind seit Anfang November montiert. „Im Falle einer Flutwelle könnte sonst die Zeit zum Aufbau der Schutzwand knapp werden“, begründet Ortsbürgermeister Beiling das Vorgehen. TV-Foto: Jürgen Boie

 Oberbillig ist der am stärksten von Hochwasser bedrohte Ort in der VG. Die Hochwasserschutzanlage (kleines Foto) hilft, sich gegen die Naturgewalt zu wehren. Foto: TV-Archiv/Friedemann Vetter

Oberbillig ist der am stärksten von Hochwasser bedrohte Ort in der VG. Die Hochwasserschutzanlage (kleines Foto) hilft, sich gegen die Naturgewalt zu wehren. Foto: TV-Archiv/Friedemann Vetter

Konz. Das Hochwasser von 1993 als sogenanntes "Jahrhunderthochwasser" galt bis vor kurzem als Maßstab für die Berechnung von Überflutungsgebieten an der Obermosel. Das neue Hochwasserschutzgesetz von 2005 geht allerdings davon aus, dass das Wasser bei einem Jahrhunderthochwasser etwa 50 Zentimeter höher steigt. "Bis 2010 müssen für alle relevanten Gewässer, also auch für die Mosel, entsprechende Überschwemmungsgebiete ausgewiesen werden", sagt Joachim Gerke, der bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion SGD-Nord für die Wasserwirtschaft im Raum Trier verantwortlich ist. "Ziel des Gesetzes ist es, die Vorwarnzeiten zu verlängern, kleinere Hochwasser durch Schutzmaßnahmen zu beherrschen und Hochwasserschäden zu verringern oder sogar zu vermeiden", erklärt der Experte. Deshalb gebe es auch Einschränkungen in der Ausweisung von Baugebieten in Ufernähe. In der Verbandsgemeinde Konz sieht man keinen Handlungsbedarf. "Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz in der VG sind abgeschlossen", sagt Thomas Adler, Leiter der Tiefbauabteilung, die in der VG für den Hochwasserschutz zuständig ist. "Die Orte Nittel und Oberbillig sind nach den Schutzmaßnahmen der letzten Jahre sogar besser geschützt, als es den Vorschriften nach nötig wäre." In Konz und Wasserliesch bilden die Bundesstraßen B 51 und B 419 einen Damm, der bislang noch nicht überflutet wurde. Temmels und Wellen liegen etwas höher, so dass sie auch nicht unmittelbar gefährdet sind.

Neubaumaßnahmen in Ufernähe sind momentan in keinem der Orte vorgesehen. "Allerdings sieht der Eigentümer bei der Ausbauplanung für das Temmelser Schloss eine Tiefgarage vor, die unter Umständen überflutet werden würde", sagt Temmels' Ortsbürgermeister Joachim Mimler. Ein Baugebiet in Ufernähe wurde nie realisiert. In Oberbillig, dem am meisten gefährdeten Ort in der VG, ist man sich der Hochwassergefahren bewusst. Ortsbürgermeister Andreas Beiling: "Neue Baugebiete werden nur am Hang eingerichtet." Die Hausbestände im Ortskern an der Mosel wären alle erfasst, die Bewohner wüssten über die Risiken Bescheid. "Unser Hochwasserschutz ist für ein 30-jähriges Hochwasser ausgelegt", sagt Beiling. "Für uns ist es wichtig, dass wir frühzeitig genug gewarnt werden, damit wir den mobilen Hochwasserschutz rechtzeitig aufbauen können." In Wasserliesch ist im Flächennutzungsplan zwischen B 419 und Bahntrasse noch ein 3,5 Hektar großes Baugebiet ausgewiesen. Ortsbürgermeister Herbert Rausch: "Die Verwaltung überprüft zurzeit die Eignung des Gebietes."

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