Prozess Handys verkauft und nicht geliefert: 21 Monate Haft wegen Betrugs

Trier · Nach nur zwei Verhandlungstagen hat das Landgericht Trier eine Wirtschaftsstraftat abgeurteilt.

 Das Trierer Landgericht ist in dem Strafrahmen geblieben, der dem Angeklagten in einer verfahrensverkürzenden Absprache zugesichert worden war: ein Jahr und neun Monate Haft für 356 Betrugsfälle. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Das Trierer Landgericht ist in dem Strafrahmen geblieben, der dem Angeklagten in einer verfahrensverkürzenden Absprache zugesichert worden war: ein Jahr und neun Monate Haft für 356 Betrugsfälle. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Foto: picture alliance / David-Wolfgan/David-Wolfgang Ebener

Die Strafe für den 35-jährigen Ex-Geschäftsführer einer Online-Handelsfirma für Elektronikgeräte klingt milde: Ein Jahr und neun Monate Haft für 356 Betrugsfälle mit einem Gesamtschaden von rund 178 000 Euro, wobei die Strafe für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wird. Mit ihrem gestrigen Urteil bleibt die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts in dem Strafrahmen, der dem Angeklagten am ersten Verhandlungstag im Zuge einer verfahrensverkürzenden Absprache zugesichert worden war. Die von dem 35-Jährigen erwartete und gestern erbrachte Gegenleistung war dessen volles Geständnis. Mit angeklagt waren seine gleichaltrige Ehefrau und sein 70-jähriger Vater. Die Frau war als Angestellte in der Elektronik-GmbH mit Sitz in Luxemburg tätig. Der Vater fungierte offiziell als Geschäftsführer, dies aber nur auf dem Papier. Die operative Firmenleitung hatte er ganz dem Sohn überlassen. Sie kümmerte sich vorwiegend um die Gehaltszahlungen. Gegen Frau und Vater wurde gestern das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt, was allerdings keinem Freispruch gleichkommt. Sie mussten daraufhin zusammen mit ihren Verteidigern die Anklagebänke verlassen und im Zuschauerraum Platz nehmen. Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft  von 646 Fällen mit rund 281 000 Euro Gesamtschaden ausgegangen, bei denen Kunden Vorkasse geleistet aber keine Ware erhalten hatten. Auf Antrag von Staatsanwalt Holger Schmitt wurden die Zahl der Fälle auf 356 und der Gesamtschaden auf 178 000 Euro  reduziert. Dies sind die Fälle nach dem 1. September 2017.